Die Centralschweizer Kraftwerke AG (CKW) plant, ihr Standardstromprodukt «ClassicStrom» ab dem 1. Januar 2027 mit Strom aus Kernenergie zu ergänzen. Bisher bezogen Kunden dieses Produkt ausschließlich aus Schweizer Wasserkraft. Die Änderung ist eine Reaktion auf neue gesetzliche Vorschriften, die Stromanbieter dazu verpflichten, die Herkunft ihres Stroms künftig quartalsweise statt jährlich auszuweisen.
Das Unternehmen begründet diesen Schritt mit der saisonalen Verfügbarkeit von Energie. Da die CKW im Winter nicht genügend eigenen Wasserkraftstrom produziere, müssten ohne die Beimischung von Kernenergie teurere erneuerbare Energiequellen oder Herkunftsnachweise eingekauft werden. Durch die Nutzung eigener Kernenergie will die CKW den Standardtarif für ihre Kunden weiterhin günstig halten.
In Luzern hat die Entscheidung bereits eine politische Debatte ausgelöst. Der SP-Kantonsrat Marc Horat kritisiert das Vorhaben aus ökologischen und finanziellen Gründen, da viele Kunden ihre Tarife nicht regelmäßig prüfen und so ungewollt Atomstrom beziehen würden. Zudem befürchtet Horat Mehrkosten für Gemeinden, die weiterhin vollständig erneuerbaren Strom nutzen wollen, und hat diesbezüglich Anfragen an den Regierungsrat gestellt.
Auch die Stiftung für Konsumentenschutz bewertet die Änderung als bedauerlich und wirft der CKW vor, die Verantwortung für die Wahl eines ökologischen Produkts auf die Kunden zu verlagern. Gleichzeitig stellt die Stiftung klar, dass die tatsächliche Stromproduktion aus Wasserkraft unverändert bleibe und lediglich die Zuordnung zu den Produkten angepasst werde. Die CKW bestätigt dies und betont, dass die Produktion im Jahr 2027 identisch mit der von 2026 sein wird.
Kunden, die weiterhin auf erneuerbare Energien setzen möchten, können auf das Produkt «MeinRegioStrom» ausweichen, das auf Zentralschweizer Solarstrom basiert. Die Entscheidung der Verbraucher werde hierbei maßgeblich von der Kommunikation des Unternehmens sowie dem Preisunterschied zwischen den verschiedenen Stromprodukten abhängen.



