
Im baden-württembergischen Landtag deutet alles darauf hin, dass die Abgeordneten ab Juli mehr Geld erhalten – und das ausgerechnet in einer Phase, in der im Bund auf eine Diätenerhöhung verzichtet wird. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wollen CDU, Grüne und SPD an dem seit Jahren etablierten Mechanismus festhalten, der die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Lohnentwicklung im Südwesten koppelt. Die geplante Fortführung des Systems kommt trotz schwacher Konjunktur und anhaltender Spardebatten auf Bundes- und Landesebene.
Über den entsprechenden Antrag soll der Landtag am Mittwoch abstimmen. Beobachter rechnen mit einer klaren Mehrheit: Neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU will auch die oppositionelle SPD zustimmen. Die AfD hingegen fordert, in diesem Jahr auf eine Anpassung vollständig zu verzichten. Ihr Vorstoß dürfte jedoch mangels Unterstützung der anderen Fraktionen scheitern. Damit würde der automatische Anpassungsmechanismus, der sowohl Erhöhungen als auch Senkungen vorsieht, in der neuen Legislaturperiode fortgeschrieben.
Die Diäten im Südwesten orientieren sich seit 2005 an der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung in Baden-Württemberg. Zu Beginn jeder Wahlperiode entscheiden die Abgeordneten, ob das sogenannte Indexierungsverfahren weiter gelten soll. In der Vergangenheit haben die Parlamentarier in Krisenzeiten bereits Ausnahmen gemacht: 2020 nahmen sie eine Nullrunde hin, 2021 wurden die Bezüge abgesenkt. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 kam es dann wieder zu Anhebungen.
Zuletzt stieg die steuerpflichtige Grundentschädigung zum 1. Juli des vergangenen Jahres um 5 Prozent auf 9.322 Euro im Monat. Parallel erhöhte sich die Kostenpauschale, mit der etwa Wahlkreisarbeit und Bürobetrieb finanziert werden, auf 2.738 Euro. Der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung der Abgeordneten kletterte auf 2.169 Euro. Befürworter des Systems verweisen darauf, dass das Verfahren politische Einflussnahme auf die eigenen Bezüge begrenzen und Diätendebatten entpolitisieren soll. Kritiker dürften angesichts der wirtschaftlichen Lage dennoch die Frage stellen, ob eine erneute Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt ein vermittelbares Signal an die Öffentlichkeit ist.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.