
Die Bundesregierung hat die geplante Übernahme des Hamburger Logistikunternehmens Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco untersagt und damit eine weitere chinesische Beteiligung in der deutschen Hafen- und Transportlogistik gestoppt. Cosco wollte 80 Prozent an der Zippel-Gruppe erwerben, während Geschäftsführer Axel Plaß nach eigenen Angaben 20 Prozent behalten und weiter die Geschäfte führen wollte. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, nun einen formellen Untersagungsbescheid zu erlassen.
Als Begründung verwies das Ministerium auf Sicherheitsbedenken. Der Einstieg von Cosco hätte nach Einschätzung der Bundesregierung bestehende Abhängigkeiten vertieft und die Stabilität der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union beeinträchtigen können. Deutschland sei als größte Volkswirtschaft Europas grundsätzlich offen für ausländische Investitionen, hieß es weiter. Es könne jedoch Vorhaben geben, die Risiken für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung bergen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die Prüfungen und Verbote solcher Transaktionen ermöglichen.
Zippel transportiert Container und Stückgut – darunter Paletten, Maschinen und Möbel – von den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven zu Industrie- und Handelszentren in Ostdeutschland sowie ins europäische Ausland. An Terminals in Berlin, Schkopau (Sachsen-Anhalt) und Elsterwerda (Brandenburg) hält das Unternehmen laut einem Bericht des „Handelsblatts“ Umschlagsanteile zwischen 35 und 90 Prozent. Zippel befördert Waren per Bahn, Schiff und Lastwagen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.
Cosco zählt gemessen am Transportvolumen zu den größten Reedereien weltweit und ist bereits mit 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort beteiligt. Dieser Einstieg hatte 2022 in der damaligen Bundesregierung zu intensiven politischen Debatten geführt; am Ende wurde ein Anteil knapp unterhalb der 25-Prozent-Schwelle erlaubt. Während das Bundeskartellamt den Erwerb der Zippel-Anteile im Februar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht passieren lassen wollte, meldete der Verfassungsschutz im weiteren Verfahren Sicherheitsbedenken an. Zippel-Chef Plaß erklärte, er nehme den Beschluss der Regierung zur Kenntnis, habe sich aber ein anderes Ergebnis gewünscht.

Nach dem nächtlichen Grossbrand an der Ruessenstrasse in Baar im Kanton Zug gehen die Strafuntersuchungsbehörden von vorsätzlicher Brandlegung aus. Mehrere Fahrzeuge waren am späten Abend des 28. September in Flammen aufgegangen und vollständig ausgebrannt. Die Ermittler stufen Brandstiftung als wahrscheinlichste Ursache ein, wie sie am Donnerstag über die Plattform X mitteilten.
Als die Feuerwehr kurz nach 22 Uhr am Einsatzort eintraf, standen bereits mehrere Autos in Vollbrand. Die Flammen hatten zu diesem Zeitpunkt schon auf ein angrenzendes Geschäftsgebäude übergegriffen. Durch einen raschen und koordinierten Löscheinsatz gelang es den Einsatzkräften, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Trotzdem entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken.
Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann aus Baar leicht verletzt. Er hatte gemeinsam mit seinen Kollegen versucht, sowohl die brennenden Fahrzeuge als auch das betroffene Geschäftsgebäude zu sichern. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern, doch mehrere Fahrzeuge wurden zerstört und Teile des Gebäudes erheblich beschädigt.
Die Kantonspolizei Zug hat in der Zwischenzeit Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und wendet sich mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit. Personen, die vor, während oder nach dem Brand im Gebiet rund um die Ruessenstrasse verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt die Zuger Polizei unter der Telefonnummer 041 595 41 41 entgegen.