Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat den Grünen zum Sieg bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gratuliert, stellt aber zugleich das Patt bei der Zahl der Sitze heraus. Die deutlichen Zugewinne der CDU und die Gleichzahl der Mandate müssten "in der Regierungspolitik und vorher in einem möglichen Koalitionsvertrag sich in einer Balance abbilden", sagte Merz nach Sitzungen der CDU-Spitzengremien in Berlin mit Blick auf ein mögliches grün-schwarzes Bündnis.
Bei der Wahl am Sonntag hatten die Grünen mit 30,2 Prozent knapp Platz eins vor der CDU mit 29,7 Prozent erreicht. Im neuen Landtag kommen aber beide Fraktionen auf jeweils 56 Mandate. Die SPD war auf 5,5 Prozent abgesackt. Das Ergebnis markiert eine knappe Führung der Grünen bei den Stimmen, während die Sitzverteilung ein exaktes Gleichgewicht zwischen den beiden stärksten Parteien zeigt.
Mit Blick auf mögliche Folgen der Landtagswahl auf die Arbeit der schwarz-roten Bundesregierung sagte Merz, er habe mit den SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas telefoniert. "Wir sind uns einig, dass dieses Ergebnis keine Auswirkungen auf die Koalition hier in Berlin haben wird." Diese Aussage unterstreicht die Trennung zwischen Landes- und Bundesebene in der politischen Bewertung des Wahlergebnisses.
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg stellt die Weichen für mögliche Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und CDU, wobei Merz die Notwendigkeit einer ausgewogenen Repräsentation der CDU-Erfolge betont. Die gleich hohe Mandatszahl beider Parteien im Landtag unterstreicht die Bedeutung verhandelter Kompromisse für die künftige Regierungsbildung im Südwesten Deutschlands.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.