
Die Krankenversicherung CSS besetzt eine zentrale Schlüsselposition neu: Florian Maurer übernimmt per 1. November 2026 die Leitung des Geschäftsbereichs ICT & Data und rückt gleichzeitig in die Geschäftsleitung auf. Die Ernennung steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Maurer folgt als CIO auf Thomas Kühn, der das Unternehmen im vergangenen Dezember verlassen hat. Seither führt der bisherige Stellvertreter Yves Mundorff den Bereich interimistisch.
Mit dem 47-jährigen Maurer holt sich die CSS nach eigenen Angaben eine Führungskraft mit breiter Technologie- und Datenmanagement-Expertise und langjähriger Erfahrung in einem anspruchsvollen Versicherungsumfeld. Der ETH-Absolvent – er verfügt über einen Master of Science in Electrical Engineering and Information Technology sowie einen Master of Advanced Studies in Management, Technology and Economics – soll die technologische Weiterentwicklung des Unternehmens verantworten. Dazu zählen die IT-Strategie, die Softwareentwicklung, die IT-Sicherheit, der Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Ausbau von Daten- und KI-Lösungen.
Maurer wechselt vom Rückversicherer Swiss Re nach Luzern. Dort war er über 17 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen tätig. Zuletzt verantwortete er als Managing Director und Chief Digital & Technology Commercial Insurance die gesamte Technologie- und Datenorganisation des Geschäftsbereichs Corporate Solutions mit mehr als 700 internen und externen Mitarbeitenden. Diese Erfahrung in der Steuerung grosser, international ausgerichteter Technologieorganisationen soll er nun in den Krankenversicherungsmarkt einbringen.
Für die CSS ist die Neubesetzung der ICT-Spitze ein wichtiger Baustein in der weiteren digitalen Transformation. Der Geschäftsbereich ICT & Data ist zentral für den Betrieb der Kernsysteme ebenso wie für datengetriebene Innovationen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit Maurers Wechsel von einem globalen Rückversicherer zu einem der grössten Schweizer Krankenversicherer verbindet das Unternehmen die Erwartung, strategische Technologieinitiativen konsequent weiterzuführen und die eigene Position in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld zu stärken.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.