Ende für SCAF: Industriezwist stoppt deutsch-französisch-spanisches Kampfflugzeug

10.06.2026


Frankreich und Deutschland haben ihr Prestigeprojekt für einen gemeinsamen europäischen Kampfjet, den Système de combat aérien du futur (SCAF), offiziell gestoppt. Nach Angaben der Bundesregierung kamen Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz zu der gemeinsamen Einschätzung, dass sich die beteiligten Unternehmen Airbus und Dassault Aviation nicht auf eine gemeinsame Linie für die Entwicklung eines Kampfflugzeugs einigen können. Beide Staats- und Regierungschefs "erkennen diese Realität an", hieß es aus Berlin. Merz habe Macron daher vorgeschlagen, die Arbeiten an einem gemeinsamen Flugzeug nicht weiterzuverfolgen.

Der Beschluss markiert das vorläufige Ende eines Projekts, das 2017 von Macron und der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel gestartet und 2019 von Spanien ergänzt worden war. Geplant war nicht nur ein neues Kampfflugzeug, sondern ein vernetztes System aus Jet und Drohnen, verbunden durch eine digitale Kommunikationsinfrastruktur – einen sogenannten "Combat Cloud". In den vergangenen Monaten war das Programm allerdings ins Stocken geraten, belastet durch Spannungen zwischen Paris und Berlin sowie durch Rivalitäten der federführenden Konzerne Airbus und Dassault. Bereits im Februar hatte Merz öffentlich Zweifel am Fortbestand des Vorhabens geäußert.

Auch der Élysée-Palast bestätigte, dass Macron und sein deutscher Amtskollege das Projekt aus demselben Grund aufgeben: Die Industrie sei nicht in der Lage gewesen, sich auf die Fortführung zu einigen. Damit zerbricht ein zentrales Symbol für eine vertiefte europäische Verteidigungskooperation in der Luftfahrt. Beobachter werten das Aus als Rückschlag für die Ambitionen Europas, seine Luftkampffähigkeiten gemeinsam weiterzuentwickeln und industrielle Schlüsseltechnologien im Verbund zu halten. Airbus und Dassault standen für eine Stellungnahme zunächst nicht zur Verfügung.

Die Entscheidung fällt nur zwei Tage vor der Eröffnung der Luftfahrtmesse ILA in Berlin, zu der auch Merz erwartet wird und bei der die großen Rüstungskonzerne des Sektors zusammenkommen. Die deutsche Regierung kündigte an, die Verteidigungsministerien in Paris und Berlin müssten nun einen gemeinsamen, "zeitgemäßen" Arbeitsplan für die industrielle Verteidigungskooperation ausarbeiten. Künftig solle man sich auf "einige realistische und relevante Projekte" konzentrieren, über die beim nächsten deutsch-französischen Ministerrat in Deutschland im Juni beraten werden soll. In Verteidigungskreisen heißt es, je schneller die Entscheidung zum SCAF-Ende umgesetzt werde, desto weniger Zeit gehe bei der Vorbereitung der nächsten Kooperationsphase verloren.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.