Im Gotthardmassiv im Tessin ist einem internationalen Forschungsteam erstmals gelungen, die Erde kontrolliert zum Beben zu bringen. Im Untergrundlabor "Bedrettolab", das in einem ehemaligen Baustollen des Furkatunnels eingerichtet wurde, lösten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gezielt eine Serie von Mikrobeben aus. Die beteiligte Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH Aachen) sprach von einem "sehr erfolgreichen" Versuch.
Über mehrere Tage injizierten Fachleute der ETH Zürich, der RWTH Aachen und des italienischen Nationalen Instituts für Geophysik und Vulkanologie (INGV) Wasser mit hohem Druck in eine natürliche Bruchzone tief im Fels. Ziel des Experiments war es, Spannungsänderungen im Gestein hervorzurufen und damit kleinste Erschütterungen auszulösen. Genau das trat ein: Registriert wurde eine ganze Serie von Mikrobeben, teilweise mit Magnituden knapp unterhalb von 0. An der Erdoberfläche waren diese Ereignisse nicht zu spüren.
Um die künstlich erzeugten Beben detailliert zu erfassen, installierte das Team Hunderte hochsensibler Sensoren in unmittelbarer Nähe der Verwerfung. Die Messinstrumente reagierten so feinfühlig, dass im Bedrettolab sogar das Erdbeben in Japan vom 20. April präzise aufgezeichnet werden konnte. Durch die direkte Platzierung an der Bruchzone konnte die Entstehung der Erschütterungen erstmals am Ursprungsort und nicht wie sonst üblich an der Erdoberfläche verfolgt werden. Die aufgezeichneten Signale seien "unglaublich", sagte Projektleiter Florian Amann von der RWTH Aachen, man erhalte einen einzigartigen Einblick in die Erdbebenphysik.
Das Experiment ist Teil des Projekts "FEAR" – kurz für "Fault Activation and Earthquake Rupture". Langfristig sollen die Daten dazu beitragen, die Vorhersagbarkeit von Erdbeben zu verbessern. Im Fokus steht die Frage, was im Gestein passiert, bevor ein größeres Beben einsetzt. Nach Angaben der Forschenden gehen starken Erdbeben typischerweise tausende kleine Ereignisse voraus. Deren Entwicklung im Labor nachzuzeichnen, soll helfen, die physikalischen Prozesse entlang natürlicher Störungszonen besser zu verstehen und Frühindikatoren für künftige Beben zu identifizieren.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.