Flughafen Düsseldorf wird Standort eines neuen Asylgrenzzentrums

10.06.2026


Nordrhein-Westfalen richtet im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ein neues Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf ein. Auf dem Gelände des Airports soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. In der Einrichtung werden 50 bis 60 Plätze geschaffen – ein Teil der bundesweit insgesamt 374 vorgesehenen Kapazitäten. Das Zentrum ist für Menschen vorgesehen, die über Flughäfen in NRW einreisen und aus Staaten mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent stammen. Laut Landesregierung zählen dazu unter anderem Georgien, Moldau, Albanien, Serbien und Kosovo.

Die Einrichtung wird als geschlossene Unterbringung geführt, soll nach Angaben von NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer allerdings keine Haftanstalt sein. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werde Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf den Außenflächen gewährt, betonte die Grünen-Politikerin. Vorgesehen sind zudem Freizeitangebote und Betreuungsstrukturen, auch für Familien mit Kindern. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Menschen das Gelände grundsätzlich nicht selbstständig verlassen; Ausnahmen sind etwa begleitete Termine bei Ärzten oder vor Gericht.

Die Aufenthaltsdauer in dem neuen Zentrum ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Die Verfahren folgen der Logik der Asylgrenzverfahren, bei denen rechtlich von einer sogenannten „Fiktion der Nicht-Einreise“ ausgegangen wird. Nach einem beschleunigten Asylverfahren hat die Bundespolizei bis zu drei Monate Zeit, abgelehnte Antragsteller zurückzuführen. Die Landesregierung in Düsseldorf verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen damit „sauber, professionell und schnell“ die neuen EU-Vorgaben umsetze. Bundesweit sind insgesamt sechs solcher Asylgrenzzentren an Flughäfen geplant; eines davon entsteht nun in NRW.

Um die EU-Regeln bereits früher anwenden zu können, plant das Land eine Übergangslösung in Ratingen. In einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung soll voraussichtlich Anfang 2027 ein temporäres Asylgrenzzentrum den Betrieb aufnehmen, bevor der Neubau am Flughafen Düsseldorf fertiggestellt ist. Nach Angaben des Landes sei dort eine „menschenwürdige Unterbringung“ möglich. Die Finanzierung der Einrichtungen übernimmt der Bund.

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026


Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.