
Die deutschen Goldreserven haben im vergangenen Jahr einen bemerkenswerten Wertzuwachs verzeichnet. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrem jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht mitteilte, stieg der Gesamtwert aller Goldbestände bis Ende 2025 auf 395,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Wert bei etwas mehr als 270 Milliarden Euro lag, entspricht dies einem Plus von rund 125 Milliarden Euro.
Hauptgrund für diese deutliche Aufwertung ist ein starker Anstieg des Goldpreises auf dem Weltmarkt. An der Londoner Börse wurde eine Feinunze Gold (etwa 31,1 Gramm) Anfang 2025 noch zu etwa 2.600 Dollar gehandelt. Bis zum Jahresende war die Notierung auf etwa 4.300 Dollar gestiegen, zuletzt lag der Preis bei knapp 5.200 Dollar. Diese Preisrally hat die Bilanz der Notenbank erheblich gestärkt.
Die Goldbestände der Bundesbank belaufen sich auf 3.350 Tonnen und sind damit die zweitgrößten weltweit nach denen der USA. Der größte Teil davon, 1.710 Tonnen, wird in Frankfurt gelagert. Die Bestände in New York blieben mit 1.236 Tonnen unverändert, während die in London verwahrten Reserven um etwa eine Tonne auf 404 Tonnen gesunken sind. Insgesamt verringerte sich der Goldbestand im vergangenen Jahr um 1,26 Tonnen, die für die Prägung von Goldmünzen genutzt wurden.
Die Diskussion um die Sicherheit der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven, insbesondere in den USA, hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Auslöser war der aggressive Kurs von Donald Trump im Grönland-Konflikt zu Jahresbeginn, der Fragen nach der Sicherheit der deutschen Bestände in New York aufwarf. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel erteilte Forderungen, die Goldreserven nach Deutschland zurückzuholen, jedoch eine Absage. Die Debatte über die Lagerung der deutschen Goldreserven im Ausland dürfte jedoch weiterhin Thema bleiben.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.