
SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erhöht den Druck bei der geplanten Reform der Einkommenssteuer. In den kommenden Wochen will er sein Konzept vorlegen, an dem nach seinen Worten "mit Hochdruck" gearbeitet wird. Ziel ist eine signifikante finanzielle Besserstellung für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. "Diejenigen, die jeden Tag den Laden am Laufen halten, müssen am Ende mehr in der Tasche haben", sagte Klingbeil der Süddeutschen Zeitung.
Die Koalitionspartner SPD und Union haben sich darauf verständigt, eine umfassende Änderung der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Nach bisherigen Aussagen Klingbeils sollen bis zu 95 Prozent der Arbeitnehmer entlastet werden – "merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr". Für viele Beschäftigte, etwa in Ballungsräumen wie Köln, könnte das eine spürbare Verbesserung der finanziellen Spielräume bedeuten. Über die konkrete Ausgestaltung der Tarife ist bislang jedoch nichts entschieden.
Strittig ist vor allem die Gegenfinanzierung der Reform, deren Volumen auf einen Milliardenbetrag geschätzt wird. Klingbeil stellt klar, dass aus seiner Sicht Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern stärker herangezogen werden sollen: "Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern müssen hierzu ihren Beitrag leisten." Die Sozialdemokraten favorisieren grundsätzlich eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen sowie von Erbschaften, um die Entlastung der unteren und mittleren Einkommensgruppen zu ermöglichen.
Aus der Union kommt Widerstand gegen diesen Umverteilungskurs. Kritiker dort verlangen, ein wesentlicher Teil der Finanzierung müsse über Einsparungen im Bundeshaushalt erfolgen. Der CDU-Abgeordnete Mathias Middelberg sieht insbesondere bei Finanzhilfen des Bundes für Länder und Gemeinden Spielraum. Diese Zuweisungen seien in den vergangenen sieben Jahren von rund acht auf fast 60 Milliarden Euro angestiegen. Die unterschiedlichen Vorstellungen über Steuererhöhungen für Topverdiener einerseits und Ausgabenkürzungen andererseits markieren die zentrale Konfliktlinie, bevor Klingbeil sein Reformkonzept offiziell vorlegt.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.