In Baden-Württemberg haben sich Grüne und CDU nach wochenlangen Sondierungen auf die Aufnahme formeller Koalitionsverhandlungen verständigt. Aus Parteikreisen verlautete, die Spitzen beider Parteien hätten nach mehreren Runden vertraulicher Gespräche den Durchbruch erzielt. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über die Einigung berichtet. Die beiden Parteien regieren das Land bereits seit 2016 gemeinsam und bereiten nun die Neuauflage ihres Bündnisses vor.
Bei der Landtagswahl am 8. März waren die Grünen mit 30,2 Prozent knapp vor der CDU mit 29,7 Prozent gelandet. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien dennoch jeweils über 56 Mandate – eine seltene Pattsituation, die die Spielräume für alternative Mehrheiten erheblich einschränkt. Eine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition gilt deshalb derzeit als einzige realistische Option für die Regierungsbildung. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen die übrigen im Landtag vertretenen Parteien aus.
Die Sondierungsgespräche hatten sich zuletzt in die Länge gezogen. Nach der vierten offiziellen Runde stagnierten die Beratungen, während in Medienberichten von Auseinandersetzungen über die künftige Machtverteilung die Rede war. Im Raum standen Fragen nach der Zahl und dem Zuschnitt der Ministerien sowie der Besetzung zentraler Posten. Solche Personal- und Zuschnittsfragen werden traditionell erst in den nun folgenden Koalitionsverhandlungen verbindlich geregelt, die in der Regel von Fachpolitikern in themenspezifischen Arbeitsgruppen geführt werden.
Formell muss vor dem Start der Verhandlungen noch die CDU-Landesspitze grünes Licht geben. Parteichef Manuel Hagel hat angekündigt, die Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen im Landesvorstand gemeinsam zu treffen. Der daraus hervorgehende Koalitionsvertrag soll detailliert festlegen, welche Projekte die Partner in den kommenden fünf Jahren umsetzen wollen. Verfassungsrechtlich besteht kein unmittelbarer Zeitdruck: Spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags, die für den 12. Mai vorgesehen ist, muss eine Regierung gebildet und bestätigt sein. In der Vergangenheit verlief die Regierungsbildung im Südwesten allerdings meist schneller.

Die frühere Assistenz-Firma Goldair AAS am Flughafen Zürich sieht sich einer Welle von Klagen ehemaliger Angestellter gegenüber. Mehrere Verfahren sind bereits beim Bezirksgericht Bülach hängig, wie der Regionalsekretär des VPOD Luftverkehr, Stefan Brülisauer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Gewerkschaft zufolge dürfte sich die Zahl der klagenden Ex-Mitarbeitenden auf über 100 belaufen.
Im Kern der Auseinandersetzung stehen laut VPOD ausstehende Zahlungen in erheblicher Höhe. Die Gewerkschaft spricht von insgesamt rund 2 Millionen Franken, die frühere Beschäftigte von Goldair AAS nachfordern. Einzelne Klagen belaufen sich demnach auf bis zu 40'000 Franken pro Person. Beanstandet werden insbesondere nicht ausgerichtete Ferienentschädigungen während des Urlaubs sowie eine vertraglich zugesicherte, bezahlte Pause von 30 Minuten, die nicht als Arbeitszeit erfasst worden sein soll.
Goldair AAS war bis 2024 am Flughafen Zürich tätig und bot dort Betreuungsdienste für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an. Die rund 120 Mitarbeitenden dieses Bereichs wurden Anfang 2025 vom Flughafen übernommen und sind seither direkt beim Flughafen beschäftigt. Goldair AAS selbst war ein Joint Venture zweier Firmen und agierte am Standort Zürich zudem als Bodenabfertiger für Fluggesellschaften wie Chair, Air Serbia, Eurowings, Pegasus, Lot und GP Aviation. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen bereits wegen der angekündigten Schliessung der Zürcher Station in einem anderen Fall im Fokus gestanden: Nach einem Warnstreik gewährte der Bodendienstleister einen Sozialplan, hielt aber an der Schliessung fest.
Die neuen Klagen sorgen nun auch an den Finanzmärkten für Aufmerksamkeit. Die Titel der Flughafen Zürich AG gaben im Handel an der SIX zwischenzeitlich um 1,92 Prozent auf 245,60 Franken nach. Der operative Assistenzdienst für mobilitätseingeschränkte Reisende liegt mittlerweile vollständig beim Flughafen, die rechtliche Auseinandersetzung richtet sich jedoch gegen den früheren Dienstleister Goldair AAS. Wie rasch das Bezirksgericht Bülach die zahlreichen Verfahren bearbeiten wird und ob es zu Vergleichen kommt, ist offen.