Kohäsionspolitik im Wandel: Regionen fürchten Einflussverlust bei EU-Geldern

10.03.2026


Die Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, hat diese Woche in Brüssel die Interessen der europäischen Regionen bei der anstehenden Reform der EU-Kohäsionspolitik vertreten. Gemeinsam mit Bayern lud sie zum Round Table Summit der "Power Regions of Europe", einem Zusammenschluss von 80 wirtschaftsstarken Regionen, die rund 62 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften und fast die Hälfte der EU-Bevölkerung vertreten. Mikl-Leitner betonte, dass die Regionen nicht als Bittsteller nach Brüssel kämen, sondern als Heimat der produktivsten Industriestandorte, innovativsten Forschungszentren und wettbewerbsfähigsten Unternehmen Europas.

Im Zentrum des Streits steht die geplante Änderung der EU-Kohäsionspolitik, die mit rund 392 Milliarden Euro für die Förderperiode 2021-2027 einen der größten Budgetposten der Union darstellt. Die EU-Kommission plant, Fördermittel künftig nicht mehr direkt an die Regionen auszuzahlen, sondern an die nationalen Regierungen zu überweisen, die dann für die Verteilung zuständig wären. Die Regionen wehren sich gegen diesen Vorschlag mit dem Argument, sie wüssten am besten, wo die Gelder vor Ort effektiv eingesetzt werden können und fürchten Bürokratie sowie Verzögerungen.

Für Niederösterreich sind EU-Förderungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 hat das Bundesland 760 Millionen Euro aus Brüssel erhalten, mit denen mehr als 6.000 regionale Projekte finanziert wurden. In der aktuellen Förderperiode erhält Österreich rund 1,3 Milliarden Euro, wovon 200 Millionen Euro nach Niederösterreich fließen. Diese Mittel haben Projekte wie das Haus der Digitalisierung in Tulln, den Aufbau von Technopolen in Krems, Tulln und Wiener Neustadt sowie grenzüberschreitende Kooperationen mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn ermöglicht.

Die "Power Regions of Europe", die 2024 gegründet wurden und unter dem gemeinsamen Vorsitz von Niederösterreich und Bayern stehen, erneuerten bei ihrem Gipfel in der bayrischen Landesvertretung in Brüssel ihre Forderung nach direkter Mitsprache bei der Gestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens ab 2028. Mikl-Leitner betonte, dass Europa in geopolitisch und wirtschaftlich bewegten Zeiten die richtigen Weichen stellen müsse und dass ein starkes Europa ein Europa der starken Regionen sein müsse. Die Regionen fordern, dass Brüssel nicht über sie, sondern mit ihnen spricht, insbesondere bei der Ausgestaltung der künftigen Förderpolitik.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.