
Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts setzen seit Jahren auf extrem kurze Clips, die sich in einer Endlosschleife aneinanderreihen. Was als unterhaltsames Format startet, wird für einen Teil der Nutzer zur Belastung: Eine neue Studie der TU Graz zeigt, dass die zugrunde liegenden Empfehlungssysteme Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) besonders stark binden und deren Fähigkeit untergraben können, die Nutzung bewusst zu beenden. Die Forschenden sprechen von einer „Engagement-Falle“.
Das Team um Elisabeth Lex vom Institute of Human-Centered Computing analysierte in einer Untersuchung mit 302 Teilnehmenden, wie sich algorithmische Kurzvideo-Feeds auf unterschiedliche Nutzergruppen auswirken. Beide Gruppen – mit und ohne ADHS – stuften die vorgeschlagenen Inhalte als relevant für ihre Interessen ein. Der entscheidende Unterschied zeigte sich jedoch bei der Nutzungserfahrung: Menschen mit ADHS berichteten deutlich häufiger, beim Scrollen das Zeitgefühl zu verlieren. Diese „Zeitblindheit“ führte dazu, dass sie wesentlich länger online blieben als ursprünglich beabsichtigt und große Schwierigkeiten hatten, den Konsum zu stoppen.
Nach dem Schließen der App blieben laut Studie häufig negative Effekte zurück. Viele Testpersonen mit ADHS empfanden die verbrachte Zeit als wenig wertvoll, hatten wichtige geplante Aufgaben verdrängt und berichteten von einer Verschlechterung ihrer Stimmung. Die TU Graz verweist darauf, dass Einschränkungen bei Impulskontrolle, Selbstregulation und Zeitmanagement – typische Merkmale von ADHS – hier mit den auf maximale Verweildauer optimierten Empfehlungsalgorithmen kollidieren. Damit entstehe ein Zustand, in dem Aufmerksamkeit so effektiv gebunden werde, dass die Kontrolle über das eigene Nutzungsverhalten systematisch untergraben werde.
Die Ergebnisse, die Ende Oktober auf der International ACM SIGACCESS Conference on Computers and Accessibility in Portugal vorgestellt werden und für einen Best-Paper-Award nominiert sind, kommen zu einem klaren Schluss: Auf Engagement optimierte Empfehlungssysteme können für Menschen mit ADHS zu einer digitalen Falle werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen regulatorische Initiativen an Gewicht. In Europa werden strengere Regeln für Plattformen diskutiert, die solche Kurzvideo-Formate anbieten. Für Anbieter stellt sich damit zunehmend die Frage, wie sich aufmerksamkeitsstarke Feeds mit einem stärker auf vulnerable Nutzergruppen ausgerichteten Design in Einklang bringen lassen.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.