
In der rheinland-pfälzischen AfD zeichnet sich knapp drei Wochen vor dem Landesparteitag ein Machtwechsel ab. Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion und bisheriger Vizechef des Landesverbands, will neuer Landesvorsitzender werden. Aus AfD-Kreisen wurde dem SWR die anstehende Kandidatur des 36-Jährigen bestätigt, zuvor hatte bereits die Deutsche Presse-Agentur darüber berichtet.
Die AfD war bei der jüngsten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich gestärkt aus der Abstimmung hervorgegangen. Dennoch kam es kurz nach dem Wahltag zu einem Einschnitt an der Landtagsspitze: Der amtierende Landes- und damalige Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger wurde drei Tage nach dem Erfolg überraschend als Chef der Landtagsfraktion abgewählt. Seither führt Michael Büge die Fraktion. Ob Bollinger beim Landesparteitag in Bingen am 27. Juni erneut für den Landesvorsitz antritt, ist weiterhin offen.
Münzenmaier, der als einflussreichster Vertreter der rheinland-pfälzischen AfD in der Bundespartei gilt, verbindet seine Kandidatur mit einem klar formulierten Machtanspruch. „Wir wollen aus der Opposition an die Regierung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. In der Landtagsfraktion seien dafür bereits die „Weichen gestellt“, nun solle der Landesverband „inhaltlich, strategisch und personell weiter professionalisiert“ werden. Ziel sei es, bei der nächsten Wahl „klar um Platz 1“ mitzuspielen; bis spätestens zum Wahljahr 2029 solle es in Rheinland-Pfalz überall „starke blaue Bastionen“ geben.
Innerhalb der Partei in Rheinland-Pfalz gilt Münzenmaier schon länger als prägende Figur. Der Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann ist in der Bundes-AfD gut vernetzt und wird als enger Vertrauter der Bundesparteichefin Alice Weidel beschrieben. Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel ordnet ihn dem völkischen Flügel der AfD zu. Münzenmaier gehört der Partei seit 2013 an, war Landesvorsitzender der Jungen Alternative, führt den Kreisverband Mainz und kandidierte zuletzt im Bundestagswahlkreis Kaiserslautern. Der Landesparteitag in Bingen dürfte damit zur Richtungsentscheidung für den künftig dominierenden Kurs der AfD in Rheinland-Pfalz werden.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.