Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) steht vor einem personellen und strategischen Neustart. Der seit 2020 amtierende Vorsitzende Markus Ferber will bei der nächsten Mitgliederversammlung am 19. Juni nicht erneut kandidieren. Das kündigte der Europaabgeordnete in einem Schreiben an Mitglieder und Mitarbeitende der Stiftung an. Angesichts seiner zahlreichen Verpflichtungen im Europäischen Parlament und weiterer Ämter könne er der Stiftung nicht mehr die notwendige Aufmerksamkeit widmen, die sie verdiene, begründete Ferber seinen Schritt.
Nach dem Willen von CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder soll der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, die Führung der Stiftung übernehmen. Der frühere Referent für journalistische Nachwuchsförderung bei der HSS ist seit Langem eng mit der Stiftung verbunden und hat grundsätzlich Interesse an dem Amt signalisiert. Zugleich bekannte er sich zu dem Ziel, die HSS stärker als Thinktank zu profilieren, wollte mit Blick auf die anstehende Wahl jedoch keine weitergehenden Aussagen machen.
Hinter dem geplanten Wechsel steht nach Parteikreisen der Anspruch Söders, die Stiftung grundlegend zu beleben und ihren Einfluss zu erweitern. Intern wie extern hatte es Unzufriedenheit mit der bisherigen Arbeit gegeben. Ziel sei es, die HSS zu einem agilen Thinktank auszubauen, der stärker in Partei und Gesellschaft hineinwirkt. Dies sei unter Ferber bislang nicht gelungen; ihm wird zugeschrieben, das Wirkungsfeld der Stiftung eher verengt als verbreitert zu haben.
Die Personalie Holetschek hat zudem parteipolitische Dimensionen. Der Vorsitzende des CSU-Bezirksverbands Schwaben soll die Landtagsfraktion auch weiterhin führen und würde mit der zusätzlichen Rolle an der Spitze der HSS noch enger an Söder gebunden. In der CSU war Holetscheks Name zuletzt immer wieder gefallen, wenn über mögliche Alternativen zum Parteichef und künftige Konstellationen im Amt des Ministerpräsidenten spekuliert wurde. Die Vorstandswahlen am 19. Juni gelten deshalb nicht nur als Richtungsentscheidung für die Stiftung, sondern auch als Signal für die weitere Machtarchitektur in der Partei.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.