
Der chinesische Smartphone-Hersteller Vivo vollzieht seinen offiziellen Markteintritt in der Schweiz und startet gleichzeitig einen eigenen Webshop für Schweizer Kundinnen und Kunden. Bislang waren Vivo-Geräte hierzulande nur über Dritthändler erhältlich. Mit dem direkten Vertrieb will der Konzern seine Präsenz im hiesigen Markt ausbauen und sich in einem von Apple und anderen etablierten Marken dominierten Premium-Segment positionieren.
Zum Start lanciert Vivo sein aktuelles Flaggschiff X300 Ultra, das in der Schweiz für 1.824 Franken angeboten wird. Global zählt der Konzern zu den fünf größten Smartphone-Produzenten und hat im ersten Quartal 2026 nach eigenen Angaben weltweit mehr als 21 Millionen Geräte verkauft. In Europa ist Vivo seit 2020 aktiv, ließ sich mit dem Schritt in die Schweiz jedoch bis jetzt Zeit.
Im Zentrum der Vermarktung des X300 Ultra steht die Kamera-Ausstattung. Das Gerät verfügt laut Hersteller über ein Zeiss-Triple-Prime-System mit Brennweiten von 85, 35 und 14 Millimetern sowie einer weiterentwickelten Farbtechnologie, die Smartphone-Fotografie auf ein neues Niveau heben soll. Die Hauptkamera bietet eine Auflösung von 200 Megapixeln. Zielgruppe sind Foto- und Videograf:innen, denen Vivo ein „aussergewöhnliches Nutzungserlebnis“ verspricht. „Mit dem X300 Ultra bringen wir erstmals ein Gerät unserer Ultra-Serie – und damit auch unser bislang innovativstes Kamera-Flaggschiff – in die Schweiz und markieren zugleich unseren offiziellen Markteintritt“, sagt Martin Wallner, Vice President von Vivo Österreich und der Schweiz.
Technisch setzt Vivo beim X300 Ultra auf ein 6,82 Zoll großes LTPO-AMOLED-Display mit einer Auflösung von 1.440 x 3.168 Pixeln. Das Dual-SIM-fähige Gerät unterstützt 4G, 5G, WLAN, NFC und Bluetooth 5.4 und ist mit einem 6.600-mAh-Akku ausgestattet. Das Smartphone bringt 232 Gramm auf die Waage, ist 8,49 Millimeter dick und kommt in den Farbvarianten „Volcano Black“ und „Steppe Green“. Eine Armor-Glass-Aussenhülle sowie IP68- und IP69-Zertifizierungen gegen Staub und Wasser sollen für besondere Robustheit sorgen. In Deutschland hat Vivo den Marktstart des Modells für den 24. April 2026 mit einem Preis von 1.999 Euro angegeben.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.