Monatlicher Preisanstieg von 0,6 Prozent übertrifft Prognosen

10.03.2026


Die Teuerung in der Schweiz ist im Februar stabil geblieben und verharrte bei einem Anstieg der Verbraucherpreise von 0,1 Prozent im Jahresvergleich. Damit entsprach die Inflation genau dem Wert vom Januar und lag am oberen Ende der Erwartungen von Experten, die mit einer Bandbreite zwischen minus 0,1 und plus 0,1 Prozent gerechnet hatten. Die Statistikbehörde BFS teilte die Daten am Mittwoch in Neuenburg mit.

Innerhalb der verschiedenen Güterkategorien zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Inflation bei Inlandgütern liegt weiter klar höher und stieg im Berichtsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,6 Prozent an. Gleichzeitig verbilligten sich Importgüter im Jahresvergleich um 1,6 Prozent. Die Kerninflation, die frische und saisonale Produkte, Energie und Treibstoffe ausschließt, lag im Februar bei 0,4 Prozent und damit etwas niedriger als im Januar mit 0,5 Prozent.

Im Vergleich zum Vormonat stieg der Landesindex der Konsumentenpreise (CPI) im Februar um 0,6 Prozent auf 100,6 Punkte. Dieser Anstieg fiel höher aus als von Ökonomen erwartet, die eine Spanne zwischen 0,3 und 0,5 Prozent prognostiziert hatten. Laut BFS ist der monatliche Preisanstieg auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter höhere Preise für Wohnungsmieten und im Luftverkehr sowie in der Hotellerie, Parahotellerie und bei Pauschalreisen ins Ausland. Billiger wurden hingegen Beeren sowie Frucht- und Gemüsesäfte.

Erst zu Jahresbeginn hatte das BFS den Landesindex der Konsumentenpreise mit einem neu zusammengesetzten Warenkorb publiziert, um den Index an aktuelle Konsumgewohnheiten und Marktveränderungen anzupassen. Wie der EFG-Ökonom GianLuigi Mandruzzato hervorhebt, blieb die Inflation im Februar zwar niedrig, aber positiv und entsprach damit den jüngsten Prognosen der Schweizerischen Nationalbank für das erste Quartal 2026. Die Teuerung wurde erneut durch die Importpreise gedämpft, was auf den starken Schweizer Franken und die bis Februar niedrigeren Energiepreise zurückzuführen sei.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.