Niederlage für Kläger: Kein Schadenersatz wegen behauptetem Kontrollverlust über Meta-Daten

09.04.2026


Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.

Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.

Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.

Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.

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GV 2026: PolyPeptide bestätigt Verwaltungsrat und Vergütungen mit grosser Mehrheit

09.04.2026


Die PolyPeptide Group AG hat an ihrer fünften ordentlichen Generalversammlung in Zug sämtliche Anträge des Verwaltungsrats durchgesetzt. Wie das in Baar domizilierte Unternehmen mitteilte, stimmten die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre allen Traktanden mit grosser Mehrheit zu. Die Versammlung fand in der Chollerhalle in Zug statt, vertreten waren insgesamt 26'780'855 stimmberechtigte Aktien. Das entspricht 80,85% der ausgegebenen Namenaktien der an der SIX kotierten Gruppe, die als spezialisierter globaler CDMO für peptid-basierte pharmazeutische Wirkstoffe tätig ist.

Im Zentrum der Beschlüsse stand die Bestätigung der Führungsstruktur. Alle sechs zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für eine weitere Amtsdauer bis zum Abschluss der Generalversammlung 2027 gewählt. Verwaltungsratspräsident Peter Wilden wurde im Amt bestätigt. Zudem wählten die Aktionärinnen und Aktionäre Philippe Weber und Peter Wilden jeweils einzeln erneut in den Vergütungs- und Nominierungsausschuss, ebenfalls mit einer Mandatsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Die Eigentümer segneten darüber hinaus die Wiederwahl der Revisionsstelle sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters ab. Ebenfalls genehmigt wurden die maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Damit erhält das Unternehmen eine klare Legitimation für seine Vergütungsstrukturen im laufenden Geschäftsjahr.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erteilten zudem sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die im Geschäftsjahr 2025 im Amt waren, Entlastung für dieses Geschäftsjahr. Mit den breiten Zustimmungsergebnissen unterstreicht die Eigentümerschaft den Rückhalt für die aktuelle Führung und Governance-Struktur des Unternehmens, während PolyPeptide seinen Kurs als spezialisierter Auftragshersteller im Bereich peptid-basierter pharmazeutischer Wirkstoffe fortsetzt.