
Unmittelbar vor der geplanten Nationalratsabstimmung über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) spitzt sich der Konflikt zwischen Regierung und Grünen zu. ÖVP, SPÖ und Neos wollen das Paket für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien am Donnerstag beschließen. Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, kommt die Oppositionspartei in eine faktische Schlüsselrolle – und nutzt sie, um deutlich höhere Ausbauziele einzufordern. In der aktuellen Form wollen die Grünen dem Entwurf nicht zustimmen.
Aus Sicht der Grünen bremst das Gesetz die Energiewende eher, als sie zu beschleunigen. Die vorgesehenen Zielmarken für 2030 seien so niedrig angesetzt, dass sie in fünf Bundesländern bereits heuer erreicht würden – noch bevor das EABG überhaupt beschlossen ist. Der grüne Energiesprecher Lukas Hammer spricht von einer „Einzementierung des Stillstands in vielen Bundesländern“. Die Partei verlangt, die Ausbaupfade an den Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NEKP) anzulehnen, den Österreich 2024 an die EU-Kommission übermittelt hat, und drängt darauf, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen, um weiterzuverhandeln.
Die Regierungsparteien halten dagegen und werben bis zuletzt um ein Einlenken. Am Dienstagabend traten die Energiesprecher Laurenz Pöttinger (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (Neos) gemeinsam vor die Presse, um die Grünen zu weiteren Gesprächen aufzurufen. Die Absage aus der Opposition sei überraschend gekommen, man wolle aber „nicht aufgeben“ und bis Donnerstag um eine Einigung ringen. Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht die Grünen in der Verantwortung und verweist auf laufende „gute Gespräche“. Am Ende müssten Vernunft und Verantwortungsbewusstsein über „ideologischer Verhandlungstaktik“ stehen, erklärte er in einer Stellungnahme.
Druck auf eine rasche Lösung kommt auch aus den Bundesländern. Der oberösterreichische grüne Klimalandesrat Stefan Kaineder warnt davor, Ziele im EABG zu verwässern. Österreich brauche „mehr heimische Energie, nicht weniger“ – wer den Ausbaukurs abschwäche, gefährde Standort und Versorgungssicherheit, so seine Argumentation. Ob die verhärteten Fronten vor der Abstimmung noch aufgebrochen werden können, ist offen. Scheitert der Versuch, eine Zweidrittelmehrheit zu organisieren, droht dem zentralen Gesetzesbaustein der österreichischen Energiewende zumindest eine weitere Verzögerung.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.