PH Niederösterreich: Rechtsstreit um Rektoren-Abberufung steuert auf Einigung zu

11.06.2026


Im Konflikt um die vorzeitige Abberufung des früheren Rektors der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich (PH NÖ), Erwin Rauscher, zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab. Der 75-Jährige hat mit dem Bildungsministerium einen Vergleich ausverhandelt, wie sein Rechtsanwalt Dominik Konlechner bestätigte. Der Kompromiss ist noch nicht rechtswirksam; beide Seiten haben bis 26. August Zeit, ihn anzunehmen.

Kern des Vergleichsentwurfs ist eine Neubewertung des Dienstendes: Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 soll das Dienstverhältnis mit 30. September 2026 aufgelöst werden. Zudem müsste das Ministerium in einer Aussendung Rauscher für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen danken und klarstellen, dass keine Abberufung wegen schwerwiegender Pflichtverletzung erfolgt ist. Konlechner bezeichnete das Ergebnis als „vertretbar“, um weiteren Schaden von der Hochschule abzuwenden und den seit Monaten andauernden Schwebezustand zu beenden.

Rauscher, seit 2006 Gründungsrektor der in Baden ansässigen Pädagogischen Hochschule und ursprünglich bis 2027 bestellt, war im Herbst 2025 vom Ministerium abberufen und angezeigt worden. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Vorwurf, unter seiner Verantwortung seien im Verwaltungssystem „Dummy“-Lehrveranstaltungen angelegt worden, über die Mitarbeitende für andere Tätigkeiten entlohnt worden sein sollen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wurden Ende 2025 eingestellt.

Vor dem Arbeits- und Sozialgericht hatte Rauscher die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung geklagt, der Streitwert lag bei 308.000 Euro. Nach Darstellung seines Anwalts geht es dem ehemaligen Rektor jedoch vor allem um die Wiederherstellung seines guten Rufes, den er durch die Abberufung und eine damalige Aussendung des Ministeriums beschädigt sieht. Die zuständige Richterin drängte die Parteien auf einen Vergleich, um einen potenziell langjährigen und kostspieligen Prozess zu vermeiden. Ob der vorliegende Kompromiss tatsächlich in Kraft tritt, hängt nun von der Zustimmung beider Seiten bis Ende August ab.

Other news

Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026


Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.