Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.

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Bystronic dämpft Erwartungen: Auftragseingang wächst langsamer als erhofft

15.06.2026


Bystronic hat seine Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2026 nach unten angepasst. Der Hersteller von Maschinen für die Blechbearbeitung rechnet zwar weiterhin mit einem höheren Nettoumsatz als im Vorjahr, erwartet jedoch keine Verbesserung der Profitabilität mehr. Bereits im zweiten Quartal 2026 dürften Auftragseingang, Nettoumsatz und Ergebnis unter den bisherigen Annahmen liegen, obwohl sie gegenüber dem ersten Quartal zulegen sollen.

Das Management verweist auf anhaltend schwierige Marktbedingungen im Kerngeschäft. Während die Nachfrage nach Biegelösungen stabil bleibt, leidet das Lasergeschäft weiter unter einer schwachen Marktlage. Geringere Kapazitätsauslastung und Preisdruck im Verkauf von Einzelmaschinen wirken zusätzlich auf die Marge. Hinzu kommt, dass der Trend zu stärker automatisierten Lösungen zwar den Auftragsbestand stützt, die Projekte jedoch längere Laufzeiten haben und sich der hohe Auftragsbestand dadurch langsamer in Nettoumsätze umwandelt.

Einen Lichtblick liefert die neu geschaffene Geschäftseinheit Bystronic Rofin. Sie trägt nach Unternehmensangaben weiterhin positiv zum Konzernergebnis bei, gestützt von einer robusten Nachfrage nach Anwendungen im Halbleiterbereich. Dieser Bereich soll auch dazu beitragen, dass der Konzernumsatz 2026 insgesamt über dem Niveau des Vorjahres liegt, auch wenn die Ergebnisqualität im Vergleich zu 2025 zurückbleiben dürfte.

Konkrete Zahlen zu Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis nannte Bystronic bislang nicht. Ausführlichere Informationen zur Geschäftsentwicklung und zum weiteren Ausblick will das Unternehmen mit dem Halbjahresbericht vorlegen, der am 23. Juli veröffentlicht werden soll. Dann dürfte sich zeigen, in welchem Ausmass der Druck im Lasergeschäft und die Verzögerungen bei Automationsprojekten auf die Jahresziele durchschlagen – und wie stark Bystronic Rofin diese Effekte im laufenden Jahr abfedern kann.