Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

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Hormus-Blockade vor möglichem Ende – Branche bleibt dennoch skeptisch

15.06.2026


Die Einigung zwischen den USA und dem Iran auf ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Iran-Kriegs sorgt in der Handelsschifffahrt für vorsichtige Erleichterung. Besonders im Fokus steht die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Seepassagen für den weltweiten Öl- und Flüssiggas-Handel. Seit Beginn des Konflikts Ende Februar ist die Meerenge weitgehend blockiert, zahlreiche Handelsschiffe sitzen im Persischen Golf fest. Nun soll die Passage nach der geplanten Unterzeichnung des Abkommens wieder geöffnet werden.

US-Präsident Donald Trump kündigte an, dass die Straße von Hormus nach dem Abschluss der Vereinbarung wieder für den Verkehr freigegeben werden solle. Die Unterzeichnung ist für Freitag in Genf vorgesehen. Für die deutsche Handelsschifffahrt wäre dies ein entscheidender Schritt zur Normalisierung. „Die Signale aus den Gesprächen zwischen den USA und dem Iran machen auch der Schifffahrt Hoffnung“, sagte Martin Kröger, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR). Zugleich mahnte er, es müsse sich erst zeigen, ob die Passage dauerhaft sicher befahrbar sein werde. Man sei „vorsichtig optimistisch“.

Die Branche hat allen Grund, auf rasche Entspannung zu hoffen. Nach Angaben des VDR sitzen aktuell noch 46 Schiffe deutscher Reedereien mit rund 1.000 Seeleuten im Persischen Golf fest. Die Blockade der Meerenge trifft nicht nur die Reedereien, sondern bremst den globalen Energiehandel. Die UN-Sonderorganisation für Seeschifffahrt (IMO) begrüßte die Einigung ausdrücklich. Seit Ausbruch des Konflikts wurden der IMO zufolge 46 Angriffe auf Handelsschiffe in der Region bestätigt, bei denen 14 Seeleute ums Leben kamen.

Trotz der diplomatischen Fortschritte sehen Branchenverbände die Lage in der Region weiter kritisch. Der internationale Schifffahrtsverband Bimco bewertet die Sicherheitslage in der Straße von Hormus auch nach Bekanntwerden des Rahmenabkommens als instabil. Eine Durchfahrt bleibe sehr riskant, heißt es aus dem Verband. Für Reeder und Charterer stellt sich damit die Frage, wie schnell und in welchem Umfang sie ihre Routen wieder über die Meerenge führen können – oder ob Ausweichrouten zumindest mittelfristig bestehen bleiben müssen.

Für den Moment überwiegt in der Schifffahrt die Hoffnung, dass die geplante Vereinbarung in Genf die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entspannung an einem der neuralgischsten Punkte des globalen Seehandels schafft. Ob und wie schnell sich die Zahl der festliegenden Schiffe reduziert und sich die Risikoeinschätzungen der Versicherer und Verbände anpassen, dürfte entscheidend dafür sein, wann sich der Verkehr durch die Straße von Hormus wieder weitgehend normalisiert.