
Sandoz hat im ersten Quartal 2026 trotz erheblicher Verwerfungen im Penicillin-Geschäft weiteres Wachstum erzielt. Der Umsatz des Schweizer Generika- und Biosimilar-Spezialisten belief sich zwischen Januar und März auf 2,76 Milliarden US-Dollar, ein Plus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zu konstanten Wechselkursen legten die Erlöse um 3 Prozent zu. Der Konzern bestätigt nach eigenen Angaben seinen Ausblick für das Gesamtjahr.
Treiber der Entwicklung war vor allem das höhermargige Biosimilar-Geschäft, das die frühere Novartis-Tochter weiter ausgebaut hat. Dagegen stand die grössere Generika-Sparte erneut unter Druck, weil sich die Marktverwerfungen im Penicillin-Segment fortsetzten. Klammerte man die negativen Auswirkungen aus dem Antibiotika-Geschäft aus, hätte das Umsatzplus zu konstanten Wechselkursen bei rund 5 Prozent gelegen und damit im Rahmen der Unternehmensprognose.
Die Belastungen resultieren aus einem anhaltenden Preisverfall bei wichtigen Penicillin-Wirkstoffen (Active Pharmaceutical Ingredients), der bereits im Vorjahr eingesetzt hatte. Hintergrund sind US-Zölle, die chinesische Anbieter dazu veranlasst haben, ihre Penicillin-Mengen verstärkt nach Europa umzuleiten. Das zusätzliche Angebot hat dort die Preise deutlich gedrückt. Parallel dazu führten in Indien eingeführte Mindestpreisvorschriften dazu, dass weniger chinesische Ware in diesen Markt floss, was den Wettbewerbsdruck in Europa zusätzlich verschärfte und den Preisdruck weiter verstärkte.
Laut Sandoz konzentrieren sich die heftigsten Auswirkungen dieser Entwicklung auf das erste Quartal, die verbleibenden Effekte sollen sich nun schrittweise abschwächen. Analysten verweisen darauf, dass das Unternehmen ohne den Antibiotika-Gegenwind im Rahmen seiner Guidance gewachsen wäre. Der Konzern bleibt damit auf Wachstumskurs, muss sich im Generika-Kerngeschäft jedoch weiterhin in einem von handelspolitischen Eingriffen und regulatorischen Änderungen verzerrten Marktumfeld behaupten.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.