Sandoz behauptet sich in verzerrtem Antibiotika-Markt und hält an Guidance fest

30.04.2026


Sandoz hat im ersten Quartal 2026 trotz erheblicher Verwerfungen im Penicillin-Geschäft weiteres Wachstum erzielt. Der Umsatz des Schweizer Generika- und Biosimilar-Spezialisten belief sich zwischen Januar und März auf 2,76 Milliarden US-Dollar, ein Plus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zu konstanten Wechselkursen legten die Erlöse um 3 Prozent zu. Der Konzern bestätigt nach eigenen Angaben seinen Ausblick für das Gesamtjahr.

Treiber der Entwicklung war vor allem das höhermargige Biosimilar-Geschäft, das die frühere Novartis-Tochter weiter ausgebaut hat. Dagegen stand die grössere Generika-Sparte erneut unter Druck, weil sich die Marktverwerfungen im Penicillin-Segment fortsetzten. Klammerte man die negativen Auswirkungen aus dem Antibiotika-Geschäft aus, hätte das Umsatzplus zu konstanten Wechselkursen bei rund 5 Prozent gelegen und damit im Rahmen der Unternehmensprognose.

Die Belastungen resultieren aus einem anhaltenden Preisverfall bei wichtigen Penicillin-Wirkstoffen (Active Pharmaceutical Ingredients), der bereits im Vorjahr eingesetzt hatte. Hintergrund sind US-Zölle, die chinesische Anbieter dazu veranlasst haben, ihre Penicillin-Mengen verstärkt nach Europa umzuleiten. Das zusätzliche Angebot hat dort die Preise deutlich gedrückt. Parallel dazu führten in Indien eingeführte Mindestpreisvorschriften dazu, dass weniger chinesische Ware in diesen Markt floss, was den Wettbewerbsdruck in Europa zusätzlich verschärfte und den Preisdruck weiter verstärkte.

Laut Sandoz konzentrieren sich die heftigsten Auswirkungen dieser Entwicklung auf das erste Quartal, die verbleibenden Effekte sollen sich nun schrittweise abschwächen. Analysten verweisen darauf, dass das Unternehmen ohne den Antibiotika-Gegenwind im Rahmen seiner Guidance gewachsen wäre. Der Konzern bleibt damit auf Wachstumskurs, muss sich im Generika-Kerngeschäft jedoch weiterhin in einem von handelspolitischen Eingriffen und regulatorischen Änderungen verzerrten Marktumfeld behaupten.

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026


Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.