Mehr als drei Monate nach der Genehmigung für den Weiterbau der A1 zum Lückenschluss in der Eifel haben im südlichen Abschnitt die vorbereitenden Arbeiten begonnen. Neben dem Bau einer Baustraße laufen bereits die vorgesehenen Ausgleichs- und Umweltmaßnahmen an, die für den Schutz von Natur und Biodiversität als bedeutsam eingestuft werden. Ein Sprecher der Autobahn GmbH des Bundes betonte, dass es sich um ein anspruchsvolles ökologisches Konzept handelt, das Lebensräume für geschützte Arten bereits vor den eigentlichen Bauarbeiten schaffen oder optimieren soll.
Konkret umfassen die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen die Umsiedlung von Tierarten, für die entsprechende Flächen geschaffen werden. Beim Bau des gut zehn Kilometer langen Autobahnabschnitts zwischen Kelberg im Kreis Vulkaneifel und Adenau im Kreis Ahrweiler steht insbesondere der störungsempfindliche Schwarzstorch im Fokus. Weitere Maßnahmen sind für die Haselmaus, die Geburtshelferkröte, den Neuntöter und die Feldlerche vorgesehen.
Ergänzend dazu kommen Pflegeverträge für sensible Flächen und spezielle Maßnahmen für bedrohte Pflanzen. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, hatte im Dezember in Kelberg erklärt, dass diese Maßnahmen notwendig und sinnvoll seien. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) fügte hinzu, dass sie Aufwand und Zeit fordern würden.
In der Folge wird es voraussichtlich noch einige Jahre dauern, bis mit dem Bau der eigentlichen Trasse begonnen werden kann. Die sogenannten CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) zielen darauf ab, die ökologische Bilanz während des gesamten Bauprozesses zu wahren. Damit verbindet das Infrastrukturprojekt verkehrstechnische Erfordernisse mit konsequentem Artenschutz.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.