
Der Schweizer Arbeitsmarkt für künstliche Intelligenz wächst in hohem Tempo. Zwischen Juli 2025 und Juni 2026 wurden knapp 5000 KI-Stellen ausgeschrieben, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Hochschule Luzern (HSLU) zeigt. Das entspricht einem Plus von 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Künstliche Intelligenz etabliere sich damit als Querschnittstechnologie in verschiedenen Branchen, heisst es in der Auswertung.
Besonders stark treiben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Ausbau voran. Sie waren laut Studie für 76 Prozent des Stellenzuwachses verantwortlich. "KI ist nicht mehr nur Sache grosser Technologieunternehmen, sondern fliesst zunehmend auch in die Prozesse und Angebote etablierter KMU ein", wird Studienautor Curdin Derungs zitiert. Die Nachfrage konzentriert sich dabei auf erfahrene Fachkräfte, die KI-Systeme entwickeln und im laufenden Betrieb einsetzen können.
Branchenübergreifend liegt die IT-Industrie an der Spitze: Sie schrieb 1211 KI-Stellen aus, ein Zuwachs von 49 Prozent. Gleichzeitig suchen Banken und Versicherer wie Axa, Julius Bär und die Schweizerische Nationalbank verstärkt nach KI-Spezialisten. In der Pharmaindustrie treten Konzerne wie Roche, Novartis und Lonza als wichtige Arbeitgeber auf, während im Ingenieurwesen Unternehmen wie Siemens, Hitachi Energy und ABB die Nachfrage prägen. Den stärksten prozentualen Anstieg verzeichnet allerdings der öffentliche Sektor mit einem Plus von 67 Prozent. Zu den grössten staatlichen Arbeitgebern zählen der Kanton und die Stadt Zürich sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Derungs sieht darin ein Signal, dass Politik und Verwaltung ihr Vertrauen in KI als Zukunftstechnologie festigen.
Regional bündelt sich der Boom vor allem im Grossraum Zürich. Der Kanton vereinte mit 2181 Ausschreibungen rund 45 Prozent aller KI-Stellen in der Schweiz auf sich. Dahinter folgen Genf mit rund 620 und Bern mit rund 590 offenen Positionen. Während sich damit neue Chancen für qualifizierte Fachkräfte ergeben, bleibt der Einstieg für Berufseinsteiger anspruchsvoll: Gefragt sind vor allem Profile mit ausgewiesener Erfahrung, die bestehende Geschäftsprozesse mit KI-Anwendungen erweitern oder neu aufsetzen können.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.