Die Stadt Wien stellt für den Zeitraum 2026 bis 2029 rund sechs Millionen Euro zur Stärkung des Medienstandorts bereit und baut ihre bestehende Medienförderung deutlich aus. Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der seit 2019 bestehenden Wiener Medieninitiative, die künftig auf vier statt bisher zwei Förderschienen basiert. Operativ abgewickelt wird das Programm weiterhin von der Wirtschaftsagentur Wien. Finanziert wird die neue Tranche unter anderem durch Einsparungen bei klassischen Werbeausgaben und Inseraten der Stadt.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begründet den Ausbau mit den strukturellen Herausforderungen der Branche: Rückläufige Werbeeinnahmen, die starke Position globaler Plattformen und ein rascher technologischer Wandel erhöhten den Druck auf Medienunternehmen. Eine "lebendige und vielfältige Medienlandschaft" sei das wirksamste Mittel gegen Desinformation, unabhängige und qualitätsgeprüfte Informationen seien wichtiger denn je, betont Ludwig. Zugleich hebt er die Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze in der Medienbranche als zentrales Ziel der Initiative hervor.
Inhaltlich setzt Wien auf einen Mix aus Gründungs-, Projekt- und Kooperationsförderung. Die etablierte Schiene "Medienstart" wird fortgesetzt, Gründerinnen und Gründer können pro Einreichung 10.000 Euro bekommen, der Start der neuen Runde ist für August vorgesehen. Für bestehende Medienunternehmen stehen ab 2027 erneut Mittel für einzelne Transformationsprojekte zur Verfügung, mit Fördersummen von bis zu 150.000 Euro pro Projekt. Zusätzlich wird mit der neuen Schiene "Medienkooperation" erstmals die Zusammenarbeit mehrerer Akteure unterstützt: In einer ersten Phase werden Konzepte mit jeweils 25.000 Euro gefördert, anschließend sollen zwei größere Leuchtturmprojekte mit je 500.000 Euro umgesetzt werden, auch in länderübergreifender Kooperation.
Als weiteres Element entsteht der "Vienna Media Hub", der die Branche ab Ende 2027 mit bis zu 30 voll ausgestatteten Arbeitsplätzen versorgen soll. Der Hub ist als gemeinsamer Arbeits- und Vernetzungsort insbesondere für neue Medienunternehmen gedacht und ergänzt die finanziellen Förderschienen um eine physische Infrastruktur. Seit der Gründung der Wiener Medieninitiative im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Stadt bereits 334 Projekte mit mehr als elf Millionen Euro unterstützt. Mit der neuen Tranche will Wien diese Linie fortführen und gleichzeitig Innovation und Transformation im Mediensektor gezielter anstoßen.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.