
Meridiana Capital Markets SE prüft den Einstieg in ein Portfolio historischer Silberminen in Norwegen und stellt damit eine strategische Erweiterung ihres bisherigen Geschäftsmodells in Aussicht. Das in Hamburg ansässige Unternehmen mit der Wertpapierkennnummer A30U9U und der ISIN DE000A30U9U8 hat dazu einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, wie aus einer nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlichten Insiderinformation hervorgeht. Der Schritt soll perspektivisch den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs "Strategic Metals" ermöglichen und zusätzliche Werttreiber für die Gesellschaft erschließen.
Das in dem LOI adressierte Portfolio umfasst historische Silberprojekte in mehreren Explorationsdistrikten Norwegens. Teile dieser Vorkommen wurden bereits vor Jahrzehnten, teils unter Beteiligung deutscher Minengesellschaften, betrieben. Mit dem starken Fokus Norwegens auf die Förderung von Öl und Gas verloren die Silberprojekte in den vergangenen Jahrzehnten jedoch an Bedeutung und spielten zuletzt keine wesentliche Rolle mehr. Meridiana will nun prüfen, ob und in welcher Form diese Assets in das eigene Geschäftsmodell integriert werden können.
Der LOI ist rechtlich unverbindlich und legt vor allem den Prüfungsrahmen fest. Die weiteren Gespräche stehen unter dem Vorbehalt mehrerer Projektgutachten, der detaillierten Strukturierung einer möglichen Transaktion sowie der Bewertung einer strategischen Beteiligung der bisherigen Rechteinhaber an Meridiana selbst. Das Unternehmen betont, dass es keine Gewissheit über den Abschluss einer verbindlichen Transaktion gibt. Damit bewegt sich der Vorstoß zunächst klar im Stadium einer strategischen Option, deren wirtschaftliches Potenzial und Umsetzbarkeit noch zu analysieren sind.
Parallel zur inhaltlichen Neuausrichtung bereitet Meridiana nach eigenen Angaben eine breiter aufgestellte fachliche Zusammensetzung des Verwaltungsrats vor. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsratsmitglied Martin Hinteregger sein Mandat bereits niedergelegt. Zudem trat auch Andreas Wegerich von seinem Mandat zurück, um sich auf seine Haupttätigkeit zu konzentrieren und den geplanten strategischen Einstieg neuer Rohstoffpartner in die Organstruktur der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Personalien unterstreichen, dass die mögliche Erweiterung in Richtung Rohstoff- und Metallgeschäft mit organisatorischen Anpassungen auf Führungsebene einhergeht.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.