
Recycelte Baustoffe sollen nach dem Willen von Umweltminister Carsten Schneider bei künftigen Bauvorhaben des Bundes deutlich stärker zum Einsatz kommen. Der SPD-Politiker sprach in Berlin von einer „Bevorzugungspflicht für Sekundärrohstoffe“, die auch für Großinvestoren wie die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft gelten solle. In den kommenden Jahren wollen diese staatlichen Akteure Milliardenbeträge in Infrastrukturprojekte stecken – ein Volumen, das aus Sicht des Ministers genutzt werden soll, um den Markt für Recyclingmaterialien zu stärken. Schneider räumte zugleich ein, dass es für eine solche Vorrangregelung bislang keinen abschließenden Konsens innerhalb der Bundesregierung gibt.
Anlass der Ankündigung war die Übergabe eines neuen Gutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zum sogenannten zirkulären Bauen, die Schneider gemeinsam mit Bauministerin Verena Hubertz (SPD) entgegennahm. Zirkuläres Bauen bedeutet zum einen, bestehende Gebäude möglichst weiter zu nutzen, statt sie abzureißen. Zum anderen sollen im Fall von Abriss oder Umbau möglichst viele Bauteile – von tragenden Materialien bis hin zu Fenstern und Türen – wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden. Das Gutachten sieht darin einen zentralen Hebel, um den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung des Bausektors zu senken.
Die Expertinnen und Experten des SRU verweisen darauf, dass mehr als ein Drittel des deutschen Rohstoffbedarfs auf den Hoch- und Tiefbau entfällt. Zudem verursachen Bau und Gebäude demnach mehr als die Hälfte des jährlichen Abfallaufkommens und einen großen Teil des Flächenverbrauchs. Auch beim Klimaschutz spielt die Branche eine erhebliche Rolle: Die Produktion von Baustoffen steht laut Gutachten für rund acht Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Durch konsequentes zirkuläres Bauen ließen sich diese Belastungen reduzieren, stoßen in der Praxis jedoch auf Hindernisse wie rechtliche Unsicherheiten bei der Nutzung recycelter Materialien, Sorgen vor Schadstoffbelastungen und höhere Kosten.
Der Sachverständigenrat regt daher an, Umwelt- und Klimafolgen stärker im Preis neuer Baustoffe abzubilden – etwa über eine eigene Steuer oder den CO₂-Preis. Eine solche Verteuerung von Primärrohstoffen soll Recyclingmaterial wirtschaftlich attraktiver machen. Schneider erteilte diesem Vorschlag allerdings eine Absage. Mit „weiteren Steuererhöhungen“ befasse er sich derzeit nicht, betonte der Umweltminister. Stattdessen setzt er auf die Nachfragemacht des Bundes: Wenn staatliche Bauherren systematisch recycelte Baustoffe bevorzugen, sieht Schneider darin den entscheidenden Hebel, um den Markt in Richtung zirkuläres Bauen zu bewegen.

Die frühere Assistenz-Firma Goldair AAS am Flughafen Zürich sieht sich einer Welle von Klagen ehemaliger Angestellter gegenüber. Mehrere Verfahren sind bereits beim Bezirksgericht Bülach hängig, wie der Regionalsekretär des VPOD Luftverkehr, Stefan Brülisauer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Gewerkschaft zufolge dürfte sich die Zahl der klagenden Ex-Mitarbeitenden auf über 100 belaufen.
Im Kern der Auseinandersetzung stehen laut VPOD ausstehende Zahlungen in erheblicher Höhe. Die Gewerkschaft spricht von insgesamt rund 2 Millionen Franken, die frühere Beschäftigte von Goldair AAS nachfordern. Einzelne Klagen belaufen sich demnach auf bis zu 40'000 Franken pro Person. Beanstandet werden insbesondere nicht ausgerichtete Ferienentschädigungen während des Urlaubs sowie eine vertraglich zugesicherte, bezahlte Pause von 30 Minuten, die nicht als Arbeitszeit erfasst worden sein soll.
Goldair AAS war bis 2024 am Flughafen Zürich tätig und bot dort Betreuungsdienste für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an. Die rund 120 Mitarbeitenden dieses Bereichs wurden Anfang 2025 vom Flughafen übernommen und sind seither direkt beim Flughafen beschäftigt. Goldair AAS selbst war ein Joint Venture zweier Firmen und agierte am Standort Zürich zudem als Bodenabfertiger für Fluggesellschaften wie Chair, Air Serbia, Eurowings, Pegasus, Lot und GP Aviation. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen bereits wegen der angekündigten Schliessung der Zürcher Station in einem anderen Fall im Fokus gestanden: Nach einem Warnstreik gewährte der Bodendienstleister einen Sozialplan, hielt aber an der Schliessung fest.
Die neuen Klagen sorgen nun auch an den Finanzmärkten für Aufmerksamkeit. Die Titel der Flughafen Zürich AG gaben im Handel an der SIX zwischenzeitlich um 1,92 Prozent auf 245,60 Franken nach. Der operative Assistenzdienst für mobilitätseingeschränkte Reisende liegt mittlerweile vollständig beim Flughafen, die rechtliche Auseinandersetzung richtet sich jedoch gegen den früheren Dienstleister Goldair AAS. Wie rasch das Bezirksgericht Bülach die zahlreichen Verfahren bearbeiten wird und ob es zu Vergleichen kommt, ist offen.