USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.

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Mehr als drei Millionen Menschen im Iran auf der Flucht

13.03.2026


Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als drei Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Betroffen seien zwischen 600.000 und einer Million Haushalte, teilte die Behörde am Donnerstag in Genf mit. Je nach Haushaltsgröße entspreche das bis zu 3,2 Millionen Menschen, deren bisheriger Wohnort infolge der Kampfhandlungen nicht mehr sicher oder bewohnbar ist.

Die UNHCR-Notfallabteilung rechnet damit, dass die Zahl der Binnenvertriebenen weiter steigen wird. Angesichts der anhaltenden Angriffe sprach der Leiter der Abteilung, Ayaki Ito, von einer „besorgniserregenden Eskalation“ der humanitären Lage im Iran. Die Organisation betont die Notwendigkeit, Zivilisten zu schützen, humanitären Zugang aufrechtzuerhalten und Grenzen für Menschen, die Sicherheit suchen, gemäß internationalen Verpflichtungen offen zu halten.

Der Iran beherbergt seit Jahren große Flüchtlingspopulationen aus Nachbarstaaten, insbesondere aus Afghanistan. Nach UNHCR-Angaben werden diese Menschen nun zusätzlich von den aktuellen Kampfhandlungen erfasst. Viele dieser Familien verfügten über nur sehr begrenzte Unterstützungsnetzwerke und befänden sich daher in einer besonders verwundbaren Lage, warnte Ito.

Die USA und Israel hatten den Angaben zufolge am 28. Februar mit Luftangriffen den Iran-Krieg begonnen. Bereits am ersten Tag der Angriffe wurden der Oberste Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei beziehungsweise Ayatollah Ali Chamenei, sowie weitere Mitglieder der iranischen Führung getötet. Der Iran reagiert seither mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Ziele in Israel, mehreren Golfstaaten und auf US-Einrichtungen in der Golfregion. Humanitäre Organisationen richten ihren Fokus nun verstärkt auf die Versorgung der Vertriebenen und drängen auf Maßnahmen zur Begrenzung der zivilen Folgen der anhaltenden Kampfhandlungen.