
Die Beschäftigten der angeschlagenen Warenhauskette Galeria blicken angespannt auf die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem jüngsten Insolvenzantrag der Gruppe beim Amtsgericht Düsseldorf steht die Frage im Raum, ob für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 83 Filialen erneut Insolvenzgeld gezahlt wird. Insgesamt warten nach Unternehmensangaben etwa 83.000 Beschäftigte in der Galeria-Gruppe auf Klarheit. Die Entscheidung der Behörde wird in Kürze erwartet.
Nach bisheriger Lesart des Insolvenzrechts schien die Lage eindeutig: Weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz des Jahres 2024 noch nicht vollständig abgearbeitet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der sogenannten Planüberwachung befindet, galt eine erneute Zahlung von Insolvenzgeld als praktisch ausgeschlossen. Die Planüberwachung wird von vielen Fachleuten als Hinderungsgrund gewertet, ein weiteres Mal auf die Lohnersatzleistung zurückzugreifen.
Neue Dynamik erhält der Fall jedoch durch die juristische Struktur des Warenhauskonzerns. Das 2024 insolvent gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH besteht formal zwar fort, die operative Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen. Nach Einträgen in den einschlägigen gerichtlichen Registern befindet sich diese Gesellschaft nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte damit – streng formaljuristisch betrachtet – erneut ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Antrag gestellt; das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller an die Belegschaft ausgezahlt werden. Die monatliche Gehaltssumme wird auf knapp 25 Millionen Euro beziffert.
Insolvenzexperten bewerten die Konstellation unterschiedlich. Der Fachanwalt Manfred Hunkemöller spricht von einer ungewöhnlichen Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft, hält aber fest, dass bei einem wirksamen Arbeitgeberwechsel und erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld zu gewähren sei. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing mahnt dagegen zur Zurückhaltung: Die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis im Rechtssinn vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG tatsächlich als anderer Arbeitgeber im Kontext des Insolvenzgeldrechts zu bewerten ist. Hinweise dazu liefert nach seiner Einschätzung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere für Fälle eines Arbeitgeberwechsels während eines laufenden Sanierungsverfahrens.
Damit steht die Bundesagentur für Arbeit vor einer Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung über den Einzelfall Galeria hinaus. Sie muss prüfen, ob die Kombination aus erneuter Insolvenz, laufender Planüberwachung und zwischenzeitlichem Übergang des Geschäftsbetriebs auf eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für ein weiteres Insolvenzgeld erfüllt. Für die Beschäftigten geht es um eine zentrale Brücke in einer erneuten Krisenphase, während die Fachwelt aufmerksam verfolgt, ob die Behörde der formaljuristischen Argumentation folgt oder an der strengen bisherigen Linie festhält.

Während die Dieselpreise in Teilen Italiens neue Höchststände erreichen, zeichnet sich in Luxemburg eine spürbare Entspannung ab – und in Deutschland profitieren Autofahrer nur eingeschränkt von Steuererleichterungen. In Südtirol kletterte der Dieselhöchstpreis in Bozen Medienberichten zufolge auf 2,288 Euro pro Liter und lag damit am Mittwoch über dem Durchschnitt auf den italienischen Autobahnen. Dort wurden im Schnitt 2,287 Euro pro Liter Diesel fällig. Im gesamtstaatlichen Vergleich ist Südtirol damit weiterhin Spitzenreiter bei den Preisen.
Auch in anderen italienischen Regionen zogen die Dieselpreise deutlich an. In Trient stieg der Selbstbedienungspreis auf 2,274 Euro pro Liter, ein Anstieg um 1,1 Cent binnen eines Tages. Die stärksten Preissprünge wurden jedoch nicht in den teuersten Regionen verzeichnet, sondern im Nordosten und im Westen des Landes: In Friaul verteuerte sich ein einmaliges Volltanken von 50 Litern Diesel um 1,25 Euro, in Ligurien um 1,20 Euro, im Latium um 1,15 Euro. Auf den Autobahnen wurden Tagesanstiege von bis zu zwei Cent je Liter registriert. Der Präsident der nationalen Verbraucherunion, Massimiliano Dona, wirft der Regierung in Rom vor, zu wenig gegen die Preisanstiege zu unternehmen, und warnt vor möglichen Folgen für die Inflation.
Parallel dazu zeigt sich in Luxemburg ein gegenteiliger Trend. Dort wird Diesel nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ab Mitternacht um 6,2 Cent je Liter günstiger und kostet dann 1,995 Euro. Damit fällt der Preis unter die Marke von zwei Euro. Die Benzinsorten Super 95 und Super 98 bleiben stabil bei 1,837 Euro beziehungsweise 2,049 Euro je Liter. Auch Heizöl wird in Luxemburg billiger: Bei Abnahme von mindestens 1.500 Litern sinkt der Literpreis am Mittwoch ebenfalls um 6,2 Cent auf 1,477 Euro. Der Großherzogtum bewegt sich damit preislich klar unter dem Niveau vieler Regionen in Italien.
In Deutschland wiederum kommt eine bereits beschlossene Steuerentlastung für Autofahrer nur begrenzt an. In Sachsen-Anhalt senkte die Bundesregierung vor rund einer Woche die Steuern auf Kraftstoffe um 17 Cent pro Liter. Laut dem Portal Benzinpreis-blitz kostete Super E10 am Mittwochnachmittag im Landesdurchschnitt 2,12 Euro pro Liter und damit lediglich rund sieben Cent weniger als am Nachmittag vor Inkrafttreten des Rabatts. Der Dieselpreis lag bei 2,19 Euro pro Liter, rund 15 Cent unter dem Vorkrisenniveau. Die Entlastung erreicht damit nicht vollständig die angekündigte Höhe, zudem spielt laut den Erhebungen die Uhrzeit eine wesentliche Rolle: Je nach Tageszeit fällt der Vorteil für Verbraucher unterschiedlich aus.
Im europäischen Vergleich entstehen damit deutliche Preisunterschiede für Dieselverbraucher. Während Italien mit Rekordständen in Teilen des Landes und spürbaren Tagesanstiegen im Fokus steht, nutzt Luxemburg den Spielraum für Preissenkungen. Deutschland versucht, über Steuersenkungen gegenzusteuern, bislang mit begrenzter Durchschlagskraft an der Zapfsäule. Für Verbraucher bleibt das Umfeld volatil – und die Frage, in welchem Umfang staatliche Eingriffe und Marktbewegungen künftig tatsächlich im Portemonnaie der Autofahrer ankommen.