Coop und Migros haben in der ganzen Schweiz Weichkäse der Käserei Landbrügg aus Schüpfheim (LU) aus dem Verkauf genommen. Auslöser ist eine in der Käserei festgestellte Salmonellen-Kontamination in einem Kräuterbrie-Weichkäse. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Erzeugnisse betroffen sind, ruft die Käserei ihr gesamtes Sortiment vorsorglich zurück. Coop spricht von insgesamt neun betroffenen Produkten, ein weiterer Bericht nennt zehn Sorten.
Der Rückruf umfasst mehrere Brie-Varianten, Humidor-Käse sowie Käseplatten, die zwischen dem 2. März und dem 2. April in Coop-Supermärkten und Coop City angeboten wurden. Ein Teil dieser Ware wurde schweizweit verkauft, andere Produkte nur in bestimmten Regionen. Migros hat nach eigenen Angaben drei Käsesorten derselben Käserei aus dem Verkauf genommen. Für alle betroffenen Produkte gilt der Rückruf über sämtliche Mindesthaltbarkeitsdaten hinweg.
Zu den von Coop und der Käserei genannten Produkten gehören unter anderem „Kräuterbrie“, „Pur Carré Laib“, „Pro Montagna Pur Bergbrie“ (ca. 150 g, FESA), „Baumann Bergbrie Pur nature“ (ca. 180 g), „Humidor Pur Crü PinoChio Laib“, „Humidor Pro Montagna Brie Pur nature Laib“, „Humidor Pur Crü Kolo Laib“, „Humidor Käseplatte Pur Crü FE“ (ca. 200 g), „Humidor Pur Crü Robin Laib“ (ca. 350 g) sowie „Baumann Pur Crü PinoChio“ (ca. 160 g). Die Käserei hat nach eigenen Angaben sämtliche Produkte aus dem Verkauf genommen und steht mit den zuständigen Behörden in Kontakt; die Ursachenabklärung läuft.
Salmonellen können Lebensmittelinfektionen auslösen, die häufig mit Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber oder Erbrechen einhergehen. Die Symptome treten in der Regel innerhalb von 6 bis 72 Stunden nach dem Verzehr auf. Coop und Migros empfehlen Kundinnen und Kunden, die betroffenen Käseprodukte nicht zu konsumieren, sondern sie an die Verkaufsstellen zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.