
Viele Berlinerinnen und Berliner müssen am Mittwoch mit geschlossenen Praxen rechnen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin haben sich mehr als 2.000 Mitglieder für eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemeldet. Ärztliche Berufsverbände haben dazu aufgerufen, die reguläre Sprechstunde ruhen zu lassen und stattdessen an Protestaktionen teilzunehmen.
Besonders deutlich dürften die Einschränkungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu spüren sein. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) geht davon aus, dass der Großteil der entsprechenden Praxen in Berlin am Mittwoch geschlossen bleibt. Der Verband warnt, dass wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen künftig schwerer zugänglich werden könnten, falls die geplanten Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Praxen gerieten finanziell unter Druck, wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr vollständig vergütet würden.
Hintergrund der Proteste ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ mobilisieren Medi Geno Deutschland, die Allianz Deutscher Ärzteverbände und weitere Organisationen gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Die KV Berlin befürchtet wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und eine spürbare Verschlechterung der ambulanten Versorgung. Weniger Praxen, längere Wartezeiten und eingeschränkte Leistungen seien mögliche Folgen, heißt es von der Körperschaft.
Für dringende Fälle verweisen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Notdienststrukturen. In Berlin bleiben am Mittwoch unter anderem Notdienstpraxen im Vivantes Klinikum im Friedrichshain, im Sana Klinikum Lichtenberg sowie in den DRK Kliniken Westend geöffnet. Zugleich warnen Vertreter aus den Ländern wie Baden-Württemberg, dass die Vertretungs- und Notfallregelungen nur begrenzte Kapazitäten haben. Patienten müssen sich daher auf Wartezeiten und eingeschränkte Zugänge zur Regelversorgung einstellen, während die Ärzteschaft mit dem Protesttag politischen Druck gegen das geplante Sparpaket aufbaut.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.