
Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen hat am Sonntag den Weg für das umstrittene Wirtschaftsentwicklungsprojekt Wil West freigemacht. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,7 Prozent stimmte die Bevölkerung für den Verkauf des 125.000 Quadratmeter großen Grundstücks an den Kanton Thurgau. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,1 Prozent, wie aus den offiziellen Ergebnissen hervorgeht. Damit kann das als Leuchtturmprojekt angepriesene Wirtschaftsgebiet nach einem ersten gescheiterten Anlauf 2022 nun doch realisiert werden.
Der Nettoerlös aus dem Landverkauf beläuft sich auf 10,4 Millionen Franken. Der Verkaufspreis von 20,3 Millionen Franken basiert auf zwei unabhängigen Gutachten, wovon 7,5 Millionen Franken für die Kompensation von 18 Hektaren Fruchtfolgeflächen und eine Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken abgezogen werden. Der Thurgauer Grosse Rat hatte den Kauf des Landes bereits im vergangenen Sommer bewilligt, nachdem ein Antrag der SVP, die kantonale Stimmbevölkerung über das Geschäft entscheiden zu lassen, gescheitert war.
Das Projekt Wil West sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftsgebiets mit neuem Autobahnanschluss und verbesserten Bus-, Bahn- und Veloverbindungen vor. 22 Gemeinden erklärten sich bereit, für das Vorhaben auf Neueinzonungen von Bauland zu verzichten. Die Befürworter argumentieren, dass bis zu 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen und die Region damit auf den steigenden Wettbewerb um zukunftsfähige Unternehmen reagieren könne. Gegner kritisieren hingegen den unwiederbringlichen Verlust von wertvollem Kulturland.
Der nächste Schritt ist nun die Übertragung des Bodens, für die keine weiteren politischen Entscheide mehr nötig sind. Zuerst wird ein Vorverkaufsvertrag unterschrieben, die Abtretung des Areals wird gültig, sobald das Land effektiv eingezont ist. Im Thurgau wird ein kantonaler Nutzungsplan erstellt, den St. Gallen vor dem definitiven Abschluss des Geschäfts abwartet. Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) zeigte sich erleichtert über das Abstimmungsergebnis und betonte, dass im Vergleich zum ersten Projekt die Nachhaltigkeit gestärkt und mehr für die Landwirtschaft getan worden sei.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.