
Im Ringen um strengere Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken erhält die UBS Rückendeckung aus Zürich. Die Zürcher Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) sowie der Präsident der kantonalen Freisinnigen, Filippo Leutenegger, haben sich in einem Schreiben an die FDP-Bundesräte und die liberalen Mitglieder von National- und Ständerat deutlich gegen eine Verschärfung der Kapitalregeln positioniert. Sie kritisieren insbesondere den vom Ständerat beschlossenen Ansatz, wonach die Grossbank ihre ausländischen Beteiligungen zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müsste.
Nach Berichten der «Neuen Zürcher Zeitung» bezeichnen Walker Späh und Leutenegger diese 90-Prozent-Lösung als «viel zu weit gehend». Aus Zürcher Sicht drohten der UBS dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich. Höhere Kapitalanforderungen könnten die Finanzierungskosten der Bank erhöhen und sich auf Kreditvergabe, Investitionen und die Preisgestaltung bei Finanzdienstleistungen auswirken. Besonders problematisch wäre aus ihrer Sicht eine mögliche Verlagerung von Geschäftsaktivitäten oder sogar des Hauptsitzes ins Ausland.
Die Verfasser des Briefes verweisen auf die zentrale Bedeutung der UBS für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich. Banken und Versicherungen tragen nach ihren Angaben mehr als die Hälfte der Unternehmenssteuern im Kanton. Allein die UBS beschäftigt im Kanton Zürich über 23'000 Vollzeitmitarbeitende. Eine Schwächung des Instituts könnte sich daher direkt auf Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und die Versorgung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Krediten auswirken, argumentieren Walker Späh und Leutenegger.
Mit ihrem Vorstoss knüpfen die Zürcher Freisinnigen an frühere Interventionen an. Der Zürcher Regierungsrat hatte bereits in der Vernehmlassung zur bundesrätlichen Vorlage zur Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für systemrelevante Banken vor dem Risiko einer «Überregulierung» gewarnt und die bundesrätliche Änderung des Bankengesetzes als «Maximalvariante» kritisiert. Auch damals verwiesen die kantonalen Behörden auf mögliche volkswirtschaftliche Schäden und eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Zürich. Unterstützung erhalten Walker Späh und Leutenegger zudem aus der Zürcher FDP-Delegation in Bern, wo Exponenten wie Nationalrat Andri Silberschmidt den Ständeratsbeschluss als zu weitgehend bezeichnen. In der Wintersession wird nun der Nationalrat über die Kapitalvorgaben entscheiden – unter verstärkter Beobachtung aus Zürich.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.