Zuwanderung, Sozialleistungen, Ständemehr: Die neuralgischen Punkte im Schweizer EU-Paket

08.10.2026


In der Schweiz formiert sich ein neues Regelwerk für die Beziehungen zur Europäischen Union – mit potenziell spürbaren Folgen für Hunderttausende EU-Bürger, die im Land leben oder arbeiten. Rund 340.000 Deutsche haben sich in der Schweiz niedergelassen, Zehntausende pendeln täglich über die Grenze. Noch stützt sich das Verhältnis zwischen Bern und Brüssel auf eine Reihe bilateraler Verträge, die Marktzugang, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung regeln. Nun arbeitet das Parlament an einem nächsten Paket, das die Weichen für die kommenden Jahre stellen dürfte und den Zugang für EU-Arbeitskräfte verschärfen könnte.

Im Ständerat, der kleinen Kammer des Parlaments, prallten dabei emotionale und wirtschaftspolitische Interessen aufeinander. Gegner der Neuordnung wählten eine demonstrative Symbolik, posierten etwa mit Hellebarden und verglichen das Auftreten der EU gegenüber der Schweiz mit jenem des British Empire gegenüber seinen Kolonien. Inhaltlich schlug die Kammer ergänzende nationale Umsetzungsregeln vor: Künftig sollen EU-Zuwanderer bei der Einreise einen Strafregisterauszug vorlegen und sich einer grundlegenden Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zudem will der Ständerat das Aufenthaltsrecht verschärfen; Erwerbstätige aus EU-Staaten sollen die Schweiz verlassen müssen, wenn sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen – ein Punkt, mit dem die Kammer ausdrücklich von der mit Brüssel ausgehandelten Linie abweicht.

Parallel dazu hat der Ständerat zentrale Pflöcke bei der politischen Abstützung des Gesamtpakets eingeschlagen. Die Verträge sollen nicht allein mit einem Volksmehr angenommen werden können, sondern zusätzlich die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone benötigen. Damit erhöht sich die Hürde deutlich; politisch wird mit einem Ja-Anteil von rund 55 Prozent gerechnet, um dieses sogenannte Ständemehr zu erreichen. Der Nationalrat, die grosse Kammer, kann diese Position jedoch noch korrigieren. Kommt es zu Differenzen, wäre eine Einigungskonferenz nötig. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich zuvor nach zähen Verhandlungen auf 14 arbeitsmarktbezogene Massnahmen geeinigt, was die Unterstützung der Arbeitnehmerseite für das Paket sicherte; besonders der verstärkte Kündigungsschutz für Personalvertreter blieb nach einem taktischen Rückzug des Ständerats im Paket.

Insgesamt verhandelte der Ständerat rund 23 Stunden über das umfangreiche Dossier „Bilaterale III“ und stimmte zwei neuen Abkommen mit der EU bereits zu. Ein Vertrag zur Lebensmittelsicherheit soll insbesondere den Handel erleichtern und die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ausweiten, verpflichtet die Schweiz im Gegenzug aber zur Übernahme einschlägigen EU-Rechts – sehr zum Missfallen eines Teils des inländischen Gewerbes, während die exportorientierte Wirtschaft das Abkommen unterstützt. Ein separates Gesundheitsabkommen zielt auf engere Kooperation in Gremien der Gesundheitssicherheit, lässt der Schweiz laut Bundesrat jedoch Spielraum für eigenständige Krisenreaktionen. Wann das gesamte Paket in Kraft treten könnte, ist offen; als realistischer Zeithorizont gilt derzeit das Jahr 2030 – bis dahin bleibt offen, wie weit die Schweiz den Zugang für EU-Bürger zum Arbeitsmarkt tatsächlich reguliert und wie Brüssel auf nationale Verschärfungen insbesondere bei Sozialleistungen reagieren wird.

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EEII AG meldet Verlust von 547’568 Franken im Zuge der Jubin-Frères-Transaktion

08.10.2026


Die an der Schweizer Börse SIX kotierte EEII AG hat für das erste Halbjahr 2026 einen Verlust von 547’568 Franken ausgewiesen. Bereits im zweiten Halbjahr 2025 hatte die Gesellschaft einen Fehlbetrag von 332’306 Franken verbucht. Der Nettoinventarwert (NAV) der EEII-Aktien lag per 30. Juni 2026 bei minus 0.76 Franken je Titel, was einer Verschlechterung um 0.29 Franken pro Aktie seit Jahresbeginn entspricht.

Im Mittelpunkt des Berichtszeitraums standen die Vorbereitungen für eine Reverse-Takeover-Transaktion mit der Jubin Frères SA. EEII hat nach eigenen Angaben die reglementarische Genehmigung der Schweizer Börse erhalten, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen und das Unternehmen Jubin Frères zu integrieren. Damit schafft die Gesellschaft die formalen Voraussetzungen, ihren Status als Börsenmantel in eine operative Struktur zu überführen.

Operativ verfügt EEII derzeit über keine aktive Investition. Dennoch fielen für den Erhalt der Struktur als kotierte Gesellschaft im ersten Halbjahr 2026 Kosten von rund 128’479 Franken an. Hinzu kamen Aufwendungen von 419’089 Franken für die Erstellung des Prospekts und dessen Einreichung bei der SIX. Zusammengenommen summierten sich die gesamten Betriebsaufwendungen auf 547’568 Franken und entsprechen damit vollständig dem ausgewiesenen Verlust.

Der Halbjahresbericht 2026 ist über die Website des Unternehmens abrufbar. EEII ist an der SIX kotiert (Bloomberg: EEII SW Equity). Das Unternehmen betont, dass die veröffentlichten Informationen ausschliesslich zu Informationszwecken dienen und weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der EEII AG darstellen.