MEXIKO-STADT, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Mapuche-Williche-Gemeinden aus dem Süden Chiles haben in Norwegen gemäß dem norwegischen Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen Statkraft AS, Europas größten Erzeuger erneuerbarer Energien, eingereicht. Die Beschwerde wurde von der Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü eingereicht, mit Unterstützung von ProDESC und der Initiative for Transnational Justice (IJT).

Die „Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü" ist eine autonome Organisation der Mapuche-Williche, die mehr als 150 Gemeinden im Einzugsgebiet des Pilmaiquén und in den umliegenden Gebieten vertritt. Seit über einem Jahrzehnt verteidigt sie ihr Territorium, ihre Wasserressourcen, ihre heiligen Stätten und ihre kollektiven Rechte angesichts groß angelegter Wasserkraftprojekte.
In der Beschwerde wird die norwegische Verbraucherschutzbehörde aufgefordert, zu untersuchen, ob Statkraft im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Rucatayo und dem Wasserkraftprojekt Los Lagos seinen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte nachgekommen ist. Die Gemeinschaften äußern Bedenken hinsichtlich der freien, vorherigen und informierten Zustimmung, der kulturellen und spirituellen Rechte, der Sicherheit und Unversehrtheit von Frauen, Kindern und Menschenrechtsverteidigern sowie hinsichtlich des Risikos irreversibler Schäden im Zusammenhang mit der möglichen Überflutung kulturell bedeutsamer Gebiete.
Für die Mapuche Williche ist der Pilmaiquén-Fluss ein lebendiges und heiliges Gebiet, das mit dem Gedächtnis der Vorfahren, Heilpraktiken und dem zeremoniellen Leben verbunden ist und in dessen Mittelpunkt der Ngen Mapu Kintuantü steht.
„Diese Beschwerde ist nicht nur eine rechtliche Maßnahme, sondern ein Aufruf, das Leben, das Andenken und unser heiliges Gebiet zu schützen. Wir fordern Norwegen auf, unseren Worten Gehör zu schenken und zu handeln, bevor der Schaden irreversibel wird", sagte Machi Millaray Huichalaf, spirituelle Autorität der Mapuche und Vertreterin der Aylla Rewe.
Da Statkraft zu 100 Prozent im Besitz des norwegischen Staates ist, wirft der Fall zudem die Frage auf, inwieweit Norwegen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt und wie seine staatlichen Unternehmen im Ausland agieren. Die Beschwerdeführer bitten die Verbraucherbehörde, die Prüfung ihrer Beschwerde angesichts der Gefahr irreversibler Schäden vorrangig zu behandeln. Knut Hurum, der zuvor das Volk der Sami in dem wegweisenden Fosen-Fall vertreten hatte, ist der Rechtsberater der Beschwerdeführer in Norwegen.
Im nächsten Monat wollen Machi Millaray und weitere Vertreter der Mapuche Williche nach Norwegen reisen. Sie werden Gespräche mit norwegischen Behörden, indigenen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen anstreben und stehen für persönliche Interviews mit norwegischen und internationalen Medien zur Verfügung.
Die Beschwerde ist Teil einer umfassenderen länderübergreifenden Strategie, die auch Verfahren vor dem interamerikanischen Menschenrechtssystem und vor UN-Gremien umfasst.
Video – https://youtu.be/GvVIqb2SGBE
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3008804/Comunidades_Mapuche_en_Chile_2024.jpg
Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.