Next Level Aviation® ernennt Mike Fleener zum Senior Vice President of Global Sales

19.08.2026

DANIA BEACH, Florida, 19. August 2026 /PRNewswire/ -- Next Level Aviation®  (NLA), ein führendes Unternehmen im weltweiten Vertrieb von gebrauchten, einsatzfähigen Materialien (USM) für alle Verkehrsflugzeuge von Boeing und Airbus sowie zugehörige Triebwerksplattformen, hat Michael Fleener zum Senior Vice President – Global Sales ernannt.

Next Level Aviation

Als Absolvent der Militärakademie der Vereinigten Staaten, ehemaliger Offizier der US-Armee und Pilot von Apache-Kampfhubschraubern, der zudem über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Aftermarket-Bereich der zivilen Luftfahrt verfügt, bringt Herr Fleener umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Führung, Vertrieb, Betrieb und Lieferkette bei Next Level Aviation® mit. Im Laufe seiner Karriere war Herr Fleener in verschiedenen Funktionen für zahlreiche der größten Unternehmen im Aftermarket-Bereich der zivilen Luftfahrt tätig, darunter auch ein Erstausrüster (OEM).

In seiner neuen Funktion wird Mike seine Führungserfahrung nutzen, um das globale Vertriebsteam von Next Level Aviation zu leiten, zu führen, weiterzuentwickeln und auszubauen, um das USM-Geschäft in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Er wird zudem eng mit zusammenarbeiten – , SVP-Global Business Development , Clive Rankin –, um den weltweiten Kundenstamm von Next Level Aviation auszubauen.

Jack Gordon, CEO von Next Level Aviation®, erklärte: „Wir freuen uns, Mike Fleener als Senior Vice President für den weltweiten Vertrieb bei Next Level Aviation® willkommen zu heißen." Gordon fuhr fort: „Nach 20 Jahren im Aftermarket der kommerziellen Luftfahrt versteht Mike die Anforderungen von USM im Bereich und weiß, wie das Wertversprechen von NLA für unsere Zielkunden – Fluggesellschaften, Leasinggesellschaften, MROs sowie OEMs – am besten vermittelt werden kann. „Sein analytischer Ansatz, seine Bereitschaft, unser bestehendes Vertriebsteam zu betreuen, und seine Erfahrung darin, in schnelllebigen Betriebsumgebungen Ergebnisse zu erzielen, sind genau das, was Next Level Aviation® braucht, um die nächste Phase des Unternehmenswachstums voranzutreiben."

Mike Fleener, Senior Vice President – Global Sales, erklärte: „Ich freue mich sehr , bei Next Level Aviation® in einer so wichtigen Phase des Unternehmenswachstums mitzuwirken. NLA hat sich einen hervorragenden Ruf in den Bereichen Kunden , Branchen , sowie und der Bereitstellung von hochwertigen USM-Lösungen für seinen weltweiten Kundenstamm erarbeitet. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem gesamten NLA-Team unsere weltweiten Kundenbeziehungen auszubauen, unsere talentierte Vertriebsorganisation weiterzuentwickeln und langfristigen Mehrwert für unsere Kunden und Geschäftspartner zu schaffen."

Über Next Level Aviation®

Next Level Aviation® ist ein ASA-100 akkreditierter, und FAA Advisory Circular 00-56B konformer Anbieter, der gebrauchtes, betriebsfähiges Material (USM) für Verkehrsflugzeuge und Strahltriebwerke aller Boeing- und Airbus-Flugzeugplattformen sowie der dazugehörigen Strahltriebwerke vorrätig hält. Next Level Aviation® konzentriert sich insbesondere auf die Bevorratung von USM für die Boeing 737- und Airbus A320-Familien von Flugzeugen sowie deren zugehörige Triebwerke, die derzeit etwa 65 % der weltweiten Verkehrsflugzeugflotte ausmachen. Next Level Aviation® wurde im März 2013 von Jack Gordon gegründet und hat sich zu   einem führenden globalen Anbieter von gebrauchten, einsatzfähigen Triebwerken für Verkehrsflugzeuge/Jets entwickelt. www.nextlevelaviation.net

Um  zu finden  herauszufinden  mehr  Informationen  oder  zu erhalten, besuchen Sie  , um  weitere  Bilder anzufordern,  bitte  kontaktieren Sie morgane@aerospacemarketing.com.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.