LIMASSOL, Zypern, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Es wird auf die Pressemitteilung vom 24. Juni 2026 von NNS bezüglich der öffentlichen Bekanntgabe des Angebots verwiesen. Gemäß den Bestimmungen von § 5 Abs. 4 der Verordnung gibt NNS hiermit bekannt, dass es Transaktionen mit Aktien von OCI (die „Aktien") durchgeführt hat.

Datum | Transaktionsart | Gesamtzahl der Aktien | Durchschnittlicher Kaufpreis (EUR) |
15. Juli 2026 | Kaufen | 628,024 | 4.0750 |
Der höchste Preis, der bei den heute getätigten Transaktionen pro Aktie gezahlt wurde, betrug 4,08 Euro pro Aktie.
Insgesamt hat NNS heute 628.024 Aktien erworben, was etwa 0,30 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.
Nach Abwicklung der oben genannten Transaktionen wird NNS insgesamt 116.757.994 Aktien halten, was etwa 55,24 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht, und wird zusammen mit Herrn Nassef Sawiris (der gemäß den niederländischen Übernahmeregeln ebenfalls als Bieter gilt) insgesamt 117.147.724 Aktien halten, was etwa 55,43 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.
Andere
Soweit dies nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zulässig ist, können NNS und ihre verbundenen Unternehmen nach dem Datum dieses Dokuments von Zeit zu Zeit – und zwar unabhängig vom Angebot – direkt oder indirekt Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, erwerben oder deren Erwerb veranlassen. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in den Niederlanden veröffentlicht werden, werden diese Informationen im Wege einer Pressemitteilung bekannt gegeben, um die Aktionäre darüber zu informieren; die Pressemitteilung wird auf der Website von NNS veröffentlicht. Darüber hinaus können NNS und ihre verbundenen Unternehmen (einschließlich ihrer Finanzberater) im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit Handelsgeschäfte mit Wertpapieren von OCI tätigen, wozu auch der Kauf oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere gehören können.
Über die NNS Holding (Cyprus) Limited
NNS, Teil der 2008 von Nassef Sawiris gegründeten, in Privatbesitz befindlichen NNS-Gruppe, ist eine nach zyprischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Limassol, Zypern. NNS verwaltet und investiert das Familienvermögen über eine diversifizierte Multi-Asset-Plattform, die börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien, Anleihen und Immobilien umfasst, und geht dabei auch Partnerschaften mit externen Investoren in Form von Joint Ventures ein. NNS ist der größte Anteilseigner von OCI.
Alle Pressemitteilungen und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der Website von NNS veröffentlicht (https://www.nnsholding.com/).
Allgemeine Einschränkungen
Die Informationen in dieser Pressemitteilung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren dar, noch eine Anlageberatung oder eine Aufforderung zur Aufnahme von Anlageaktivitäten. Diese Pressemitteilung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder zur Ausgabe von Wertpapieren der OCI oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Erwerb dieser Wertpapiere dar. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Dementsprechend sollten sich Personen, die in den Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, über diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt NNS jegliche Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch beliebige Personen ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für Verstöße gegen derartige Beschränkungen. Jeder Aktionär, der Zweifel hinsichtlich seiner Situation hat, sollte unverzüglich einen geeigneten Fachberater hinzuziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen" angesehen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen solche, denen die Wörter „voraussehen", „erwarten", „glauben", „könnte", „fortsetzen", „laufend", „schätzen", „beabsichtigen", „könnte", „planen", „potenziell", „prognostizieren", „sollte", „Ziel", „wird", „würde" und ähnliche Begriffe. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Obwohl NNS davon ausgeht, dass die Annahmen, auf denen seine zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, angemessen sind, kann das Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den bisherigen Erfahrungen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Zu den potenziellen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem (i) Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss des Angebots und der Transaktion innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens oder überhaupt; (ii) Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt behördlicher Genehmigungen ohne unerwartete Verzögerungen oder Auflagen sowie die Möglichkeit behördlicher Maßnahmen; (iii) Risiken im Zusammenhang mit erheblichen Kosten der Transaktion; (iv) die erwartete finanzielle und operative Entwicklung sowie zukünftige Chancen nach Abschluss der Transaktion; (v) Störungen durch die Transaktion, die die Aufrechterhaltung von Geschäfts- und Betriebsbeziehungen erschweren; (vi) Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Transaktion ergeben; und (vii) Risiken und Ungewissheiten, die in den Pressemitteilungen und öffentlichen Unterlagen von NNS erörtert werden.
Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Finanzinformationen bezüglich der Geschäftstätigkeit, der Ertragslage oder der Finanzlage. NNS lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen oder Änderungen der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen solche Aussagen beruhen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Medienkontakt: Björn Schuurmans
E-Mail: enquiries@nns.com.cy
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.