ORTEC übernimmt TOBA HR Solutions, um das Personalmanagement im Gesundheitswesen in Belgien und Luxemburg zu stärken

14.07.2026

Durch die Übernahme erweitert ORTEC seinen regionalen Kundenstamm im Gesundheitswesen um mehr als 250 Organisationen, die rund 225.000 Fachkräfte aus der Pflege vertreten, und festigt damit seine Führungsposition im Bereich des Personalmanagements im Gesundheitswesen.

ZOETERMEER, Niederlande, und GENT, Belgien, 14. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ORTEC, ein weltweit führender Anbieter von Software für das Lieferketten- und Personalmanagement, gab heute bekannt, dass das Unternehmen TOBA HR Solutions übernommen hat, einen Anbieter von Workforce-Management-Software (WFM) für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Belgien und Luxemburg. TOBA hat seinen Hauptsitz in Gent (Belgien) sowie Regionalniederlassungen in Zaventem und Ittre und betreut rund 250 Kunden, wobei das Unternehmen etwa 225.000 Fachkräfte aus der Pflege an mehr als 1.450 Standorten betreut.

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Die Übernahme stärkt die Position von ORTEC auf dem belgischen und luxemburgischen WFM-Markt im Gesundheitswesen, da sie das Know-how von TOBA in den Bereichen Personalplanung, Dienstplanerstellung, Zeiterfassung, Mitarbeitenden-Self-Service und Human Capital Management einbringt. Zudem unterstützt dies das strategische Ziel von ORTEC, in Europa führend im Bereich Workforce Management für komplexe, regulierte Umgebungen im Gesundheitswesen einzunehmen.

Kunden von TOBA erhalten weiterhin gezielten Support für ihre bestehenden Lösungen und profitieren gleichzeitig von den KI-gestützten Lösungen von ORTEC unter. Durch die Kombination des fundierten Know-hows von TOBA im Bereich Personalmanagement im Gesundheitswesen mit den umfassenden technologischen Ressourcen, der Fachkompetenz und den Innovationsfähigkeiten von ORTEC schafft die Übernahme eine stärkere Grundlage für fortschrittliche Planungs- und Einsatzplanung, Mitarbeiter-Self-Service und -Einbindung sowie datengestützte Entscheidungsunterstützung.

„Wir bei ORTEC sind der Überzeugung, dass Arbeitsabläufe reibungslos verlaufen sollten, selbst in den komplexesten Umgebungen, und TOBA teilt diese Einstellung", sagt Georgios Sarigiannidis, CEO von ORTEC. „Gemeinsam bauen wir unsere Fähigkeiten aus, um Einrichtungen des Gesundheitswesens intelligentere und intuitivere Lösungen für die Planung, Verwaltung und Optimierung ihres Personalbestands anzubieten und so die Gesundheitsversorgung sowie die Mitarbeitendenerfahrung zu verbessern."

„Der Zusammenschluss mit ORTEC bedeutet für uns den Beginn eines spannenden neuen Kapitels", sagt Tine Van Brandt, CEO von TOBA HR Solutions. „In den vergangenen Jahren haben wir das Unternehmen umgestaltet und dabei in unsere Mitarbeitenden, unsere Technologie und unsere Kunden investiert. Durch den Beitritt zu ORTEC gewinnen wir die Größe, das Fachwissen und die Reichweite, um Innovationen voranzutreiben und unsere Kunden in den kommenden Jahren noch besser zu unterstützen."

Informationen zu ORTEC:

ORTEC ist ein weltweit tätiger Anbieter von Software für Lieferkettenplanung und Personalmanagement und unterstützt Unternehmen dabei, den Einsatz ihrer Mitarbeitenden und Ressourcen mithilfe bewährter, KI-gestützter Lösungen zu optimieren. Seit über 40 Jahren hat es sich ORTEC zur Aufgabe gemacht, Technologien bereitzustellen, die es Unternehmen ermöglichen, in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit mehr Effizienz, Zuverlässigkeit und menschenorientierte Innovationen zu erzielen. ORTEC wird von Battery Ventures unterstützt.

Informationen zu TOBA HR Solutions:

TOBA HR Solutions bietet Personalmanagement-Software speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens in Belgien und Luxemburg an. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Gent und Niederlassungen in Zaventem und Ittre betreut rund 250 Kunden aus dem Gesundheitswesen und 225.000 Anwenderinnen und Anwender vor Ort und unterstützt Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister dabei, ihre Personalplanung, Dienstplanerstellung, Zeiterfassung und Personalprozesse zu optimieren.

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.