RICHTUNGSWEISENDES URTEIL: BIRKENSTOCK GEWINNT URHEBERRECHTSSTREIT GEGEN LIDL - NIEDERLÄNDISCHES GERICHT ERLÄSST UNTERLASSUNGSVERFÜGUNG

24.09.2026

LINZ AM RHEIN, Deutschland, 24. September 2026 /PRNewswire/ -- DAS BEZIRKSGERICHT VON GELDERLAND MIT SITZ IN ARNHEM, NIEDERLANDE, HAT HEUTE IN EINEM WEGWEISENDEN URHEBERRECHTSVERFAHREN ÜBER NACHAHMUNGEN (LOOKALIKES) DER SANDALEN-KLASSIKER VON BIRKENSTOCK ZUGUNSTEN DES TRADITIONSUNTERNEHMENS ENTSCHIEDEN UND LIDL ZUR UNTERLASSUNG VERURTEILT.

BIRKENSTOCK

Gemäß dem Urteil ist es Lidl untersagt, nicht autorisierte Kopien der ikonischen BIRKENSTOCK-Modelle „Arizona", „Madrid", „Gizeh", „Boston" und „Florida" zu verkaufen. Es stellte fest, dass alle streitgegenständlichen Sandalen von Lidl das Urheberrecht am Fußbett der BIRKENSTOCK-Sandalen verletzen.

Das Gericht hat folgende Anordnungen getroffen:

  • Lidl muss den Verkauf aller rechtsverletzenden Sandalen in den Niederlanden einstellen, andernfalls wird ein Ordnungsgeld von 5.000 € verhängt;
  • Lidl muss eine detaillierte Aufstellung vorlegen, aus der die Verkaufszahlen und Bestellungen der betreffenden Nachahmungen hervorgehen;
  • Lidl muss BIRKENSTOCK den entstandenen Schaden ersetzen, wobei die Höhe des Schadensersatzes in einem gesonderten Verfahren festgesetzt wird; und
  • Lidl muss BIRKENSTOCK die Prozesskosten erstatten, deren Höhe ebenfalls in einem gesonderten Verfahren festgesetzt wird.

Dies ist bereits das zweite Mal, dass ein niederländisches Gericht zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt als der Bundesgerichtshof (BGH), der im vergangenen Jahr den urheberrechtlichen Schutz für BIRKENSTOCK-Sandalen verneint hatte.

Am 12. November 2025 verurteilte das Bezirksgericht Midden-Nederland den Schuhhändler Scapino dazu, den Verkauf einiger BIRKENSTOCK-Nachahmungen einzustellen. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.

Kurz darauf, am 4. Dezember 2025, bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil in den Rechtssachen „Mio" und „konektra", dass Produkte des gewerblichen Designs, wie beispielsweise die ikonischen BIRKENSTOCK-Sandalen, urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn sie Ausdruck der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers sind und freie und kreative Entscheidungen widerspiegeln.

Das heutige Urteil des Gerichts in Arnheim ist eine Entscheidung in erster Instanz und kann noch angefochten werden. BIRKENSTOCK wird seine Rechte weiterhin energisch verteidigen und alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, um Nachahmungen seiner ikonischen Produkte zu bekämpfen.

Zum Schutz seiner Handelspartner und Verbraucher wird BIRKENSTOCK weiterhin entschlossen gegen Nachahmer vorgehen, die versuchen, von den kreativen Ideen und Innovationen des Unternehmens zu profitieren.

ÜBER BIRKENSTOCK

BIRKENSTOCK ist eine globale universale Marke, die sich gleichermaßen an alle Konsumenten unabhängig von geografischem Standort, Geschlecht, Alter und Einkommen wendet und einem klaren Purpose verpflichtet ist – dem Erhalt der Fußgesundheit. Tief verwurzelt in der Erforschung der Biomechanik des menschlichen Fußes und getragen von einer Familientradition in der Schuhmacherei, die sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen lässt, ist BIRKENSTOCK eine zeitlose „Super Brand" mit einer kategorieübergreifenden Produkt- und Markenwelt, die von Einstiegs- bis Luxuspreislagen reicht und dem wachsenden Bedürfnis nach einer bewussten und aktiven Lebensgestaltung Rechnung trägt. Funktion, Qualität und Tradition sind die Kernwerte einer Lifestyle-Marke, die ihre Produkte in den Segmenten Schuhe, Schlafsysteme und Naturkosmetik definieren. BIRKENSTOCK ist der Erfinder des Fußbetts und hat das Prinzip des naturgewollten Gehens geprägt.

Mit weltweit rund 7.200 Mitarbeitern ist BIRKENSTOCK überzeugt, dass die Art und Weise, wie Dinge hergestellt werden, genauso wichtig ist wie das Produkt selbst. Um diese Qualitätsstandards zu gewährleisten, betreibt die Gruppe eine vertikal integrierte Fertigung und produziert alle Fußbetten in Deutschland. Darüber hinaus montiert BIRKENSTOCK über 95 % der Produkte in Deutschland und bezieht über 90 % der Materialien und Komponenten aus Europa. Die Rohstoffe werden nach den höchsten Umwelt- und Sozialstandards der Branche verarbeitet. Für die Materialprüfung verfügt das Unternehmen über hochmoderne wissenschaftliche Labore.

Mit Hauptsitz in Linz am Rhein, betreibt die BIRKENSTOCK Group Vertriebsniederlassungen in den Vereinigten Staaten und Kanada sowie in Brasilien, Japan, Südkorea, Dänemark, Polen, Schweiz, Schweden, Spanien, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Dubai, Singapur, Indien, China und Australien.

Birkenstock Group B.V. & Co. KG

Burg Ockenfels, Linz am Rhein, Germany

Weitere Informationen unter www.birkenstock-group.com 

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.