SHENZHEN, China, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Kürzlich wurde der erste Proband in die in China durchgeführte klinische Phase-I-Studie zu GB10 Injection aufgenommen und erhielt die erste Dosis. GB10 Injection ist ein innovatives ophthalmologisches Arzneimittel, das von Shenzhen Kexing Pharmaceutical Co., Ltd. („Shenzhen Kexing"), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Kexing Biopharm, eigenständig entwickelt wurde. GB10 wurde zur Behandlung der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD) entwickelt. Der Fortschritt bei GB10 markiert einen wichtigen Meilenstein in der vom Unternehmen beschleunigt vorangetriebenen F&E-Pipeline für innovative Arzneimittel.
GB10 ist eine hochkonzentrierte, proteinbasierte Arzneimittelformulierung für ophthalmologische Anwendungen, die von Shenzhen Kexing eigenständig entwickelt wurde. Sie enthält einen bispezifischen Antikörper, der gegen VEGF und Ang-2 gerichtet ist. Mit einer hohen Konzentration von 140 mg/ml ermöglicht GB10 Injection ein geringeres Injektionsvolumen oder eine höhere Dosierung und verlängert dadurch das Verabreichungsintervall. Es wird erwartet, dass ein Dosierungsschema von „einmal alle vier Monate" erreicht wird, wodurch die Therapietreue der Patienten deutlich verbessert wird. Präklinische Daten deuten darauf hin, dass GB10 Injection sowohl in Bezug auf die biologische Aktivität als auch auf die In-vivo-Wirksamkeit international wettbewerbsfähig ist. In einem durch Laser induzierten Affenmodell der choroidalen Neovaskularisation (CNV) wurde eine wirksame Hemmung pathologischer okulärer Neovaskularisationen im Augenhintergrund nachgewiesen.
Die neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD) zählt weltweit nach wie vor zu den häufigsten Erblindungsursachen bei Menschen über 50 Jahren. Aufgrund der rasanten Verbreitung des Internets, zunehmender Bildschirmzeiten sowie einer alternden Bevölkerung steigt der klinische Bedarf an ophthalmologischen Behandlungen stark. Therapieschemata mit verlängerten Verabreichungsintervallen setzen an zentralen klinischen Herausforderungen wie einer hohen Injektionshäufigkeit und geringer Therapietreue der Patienten an.
Kexing Biopharm beschleunigt zugleich seine eigenständige Forschung und Entwicklung an einer ophthalmologischen Pipeline für Antikörper mit zwei Zielstrukturen und führt aktiv extern entwickelte ophthalmologische Produkte für internationale Märkte ein, darunter Aflibercept-Biosimilars und Olopatadinhydrochlorid-Augentropfen. Diese Bemühungen sollen die globale Präsenz des Unternehmens erweitern und die Internationalisierung durch kontinuierliche Innovation vorantreiben.
Mit Blick auf die Zukunft wird das Unternehmen an seiner Philosophie „Präzise Produkte, vorhersehbare Wirkungen, Gesundheitsschutz" festhalten und Patienten weltweit hochwertige und zugängliche Behandlungsmöglichkeiten bereitstellen.
Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.