VeroNex reicht bei der IETF den ersten europäischen Inhaltsstandard für KI-Verifizierungsbelege ein

31.08.2026

EU2122 ist die einzige europäische Spezifikation im weltweiten Standardisierungsprozess, die festlegt, welche Angaben ein Verifizierungsbeleg für KI-Ausgaben enthalten muss.

BARNTRUP, Deutschland, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Die VeroNex VERLAG GmbH hat den Inhaltsstandard EU2122 für Verifizierungsbelege für KI-Ausgaben als Internet-Draft bei der Internet Engineering Task Force (IETF) eingereicht, der globalen Organisation, die für Internetstandards wie TCP/IP, HTTP und TLS zuständig ist.

VeroNex logo

Die Einreichung mit dem Titel „EU2122 V1.0 Standard: Content Profile for AI Output Verification Receipts" definiert die Mindestfelder, die Klassifizierungstaxonomie sowie die beweisrechtlichen Eigenschaften, die erforderlich sind, damit ein Verifizierungsbeleg gemäß dem EU-KI-Gesetz und der Produkthaftungsrichtlinie einen rechtlich belastbaren Nachweis darstellt.

Die vollständige Spezifikation ist bei der IETF öffentlich zugänglich.

Warum das wichtig ist

Derzeit definieren fünf aktive IETF-Internet-Drafts die Übertragungsformate für KI-Agenten-Belege – also, wie diese Belege signiert, übertragen und gespeichert werden. Sie stammen alle von amerikanischen Institutionen. Keiner definiert die Inhaltsebene: was ein Verifizierungsbeleg tatsächlich enthalten muss, um den europäischen regulatorischen Anforderungen zu genügen. EU2122 schließt diese Lücke. Es handelt sich um die einzige europäische Inhaltsspezifikation im weltweiten Standardisierungsprozess.

Womit sich EU2122 befasst

Die Spezifikation führt ein standardisiertes Inhaltsprofil für Verifizierungsbelege für KI-Ausgaben ein. Es umfasst eine Taxonomie von Fehlertypen bei Informationsengpässen („Information Bottleneck Species") zur Klassifizierung von Fehlern bei KI-Ausgaben, ein dreistufiges Schema für Verifizierungsergebnisse, obligatorische Belegfelder zur Gewährleistung kryptografischer Integrität und Prüfbarkeit sowie die Verifizierung von Agentenketten in Arbeitsabläufen mit mehreren Agenten. Die vollständigen technischen Details, einschließlich Felddefinitionen, Klassifizierungskriterien und beweisrechtlicher Eigenschaften, sind im IETF-Entwurf selbst enthalten.

Regulatorischer Kontext

Die Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes sind seit dem 2. August 2026 durchsetzbar. Mit der Produkthaftungsrichtlinie unterliegen Software und KI-Systeme ab dem 9. Dezember 2026 der verschuldensunabhängigen Haftung. EU2122-Verifizierungsbelege sind so gestaltet, dass sie die Anforderungen beider Rechtsakte hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten, der Betreiberpflichten und der Transparenz erfüllen. Die Spezifikation stellt zudem über einen im Entwurf beschriebenen kryptografischen Fingerabdruck der Verifizierungslogik einen Bezug zum Prüfungsstandard IDW PS 861 her.

Marktkontext

Der Markt für KI-Governance verzeichnete im Jahr 2026 ein deutliches Wachstum und erhebliche Konsolidierungsaktivitäten. Weltweit nimmt die Zahl der Gerichtsentscheidungen, die sich mit KI-Halluzinationen in Gerichtsverfahren befassen, weiter zu. Keine der derzeit verfügbaren Governance-Plattformen bietet eine deterministische, durch Verifizierungsbelege dokumentierte Verifizierung von KI-Ausgabeinhalten mit Species-Klassifizierung und einer hinterlegten Spezifikation. VeroNex verfügt über 143 europäische Schutzrechtspositionen.

Offene Einladung

Das EU2122-Inhaltsprofil ist so gestaltet, dass es über jedes konforme Übertragungsformat übertragen werden kann. VeroNex lädt Implementierer dazu ein, die Spezifikation zu übernehmen. Die vollständige EU2122-Spezifikation, einschließlich der Erkennungsarchitektur und des Governance-Stacks, steht qualifizierten Partnern im Rahmen einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung.

Informationen zu VeroNex

Die VeroNex VERLAG GmbH ist ein europäisches Unternehmen für die Verifizierung von KI-Ausgaben mit Sitz in Barntrup, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. VeroNex wurde von Bruce N. Klassen, ehemaliger Seniorpartner und Leiter des globalen Geschäftsbereichs Hightech-Industrien bei Kearney sowie leitender Berater bei Booz Allen Hamilton, gegründet und entwickelt Instrumente, mit denen sich die Aussagen von KI-Systemen überprüfen lassen. Bruce N. Klassen ist alleiniger Eigentümer und alleiniger Erfinder des gesamten geistigen Eigentums von VeroNex.

Medienkontakt 

Bruce N. Klassen

VeroNex VERLAG GmbH

Kolkweg 1, 32683 Barntrup, Deutschland

+49 (0) 1523 7963795

bruce@veronex.de

IETF-Entwurf: https://datatracker.ietf.org/doc/draft-klassen-eu2122-content-profile/

Website: https://veronex.de

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/veronex-reicht-bei-der-ietf-den-ersten-europaischen-inhaltsstandard-fur-ki-verifizierungsbelege-ein-302860595.html

Other news

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.