SHIGATSE, China, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Gyirong, ein Bericht von CMG:
Ein gewaltiger Schlammlawinenabgang im Grenzort Gyirong in dem Autonomen Gebiet Xizang im Südwesten Chinas hat Todesopfer gefordert und zahlreiche Menschen werden noch vermisst. Ausgelöst wurde die Katastrophe nach Angaben von Experten durch den Einsturz eines hochgelegenen Gletschers auf der nepalesischen Seite der Grenze.
Durch den Gletscherabbruch stürzten riesige Geröllmassen mit enormer Wucht den Hang hinab, rissen auf ihrem Weg Moränenschutt mit und verwandelten sich in eine Schlammlawine, die den Hafen von Gyirong traf, bevor sie flussabwärts weiter nach Nepal strömte, erläuterte Guo Zhaocheng, Experte des Ministeriums für natürliche Ressourcen.
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Die Lawine bewegte sich Schätzungen zufolge mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 Metern pro Sekunde – ein Tempo, das den Betroffenen kaum Zeit zur Flucht ließ. Das betroffene Gebiet erstreckte sich über mehr als 20 Kilometer, was zu den enormen Verlusten beitrug.
Angesichts dieser extremen Bedingungen müsse die Katastrophenvorsorge auf dem Qinghai-Xizang-Plateau von den Worst-Case-Szenarien ausgehen und den komplexen geografischen Gegebenheiten Rechnung tragen, so Guo weiter.
Die Entstehung der Mure:
Aufgrund des enormen Höhenunterschieds und der extrem hohen Fließgeschwindigkeit verfügte diese Schlammlawine über eine gewaltige Zerstörungskraft: Auf einer Bewegungsstrecke von 20 Kilometern betrug der vertikale Höhenunterschied fast 3300 Meter. Vom Gletscherbruch bis zum Eintreffen der Mure am Gyirong‑Hafen vergingen lediglich sieben Minuten - mit einer durchschnittlichen Fließgeschwindigkeit von 50 Metern pro Sekunde.
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.