Xryma Plc gibt die Billigung und Veröffentlichung ihres Prospekts für die Zulassung zum Handel an der Euronext Paris bekannt

16.07.2026

Χρήμα: Griechisch für „Geld"

NIKOSIA, Zypern, 16. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Xryma Plc (das „Unternehmen") (Euronext Paris: XRY); (ISIN: CY0200861017), eine Banktech-Gruppe, die regulierte grenzüberschreitende Open-Banking-Dienste, internationales Transaktionsbankgeschäft sowie Echtzeit-Zahlungsdienste in der EU und im Vereinigten Königreich anbietet und darüber hinaus unabhängig Bankensoftware und -technologie an Drittbanken und Finanzinstitute (FIs) vertreibt, freut sich bekannt zu geben, dass ihre zuständige Aufsichtsbehörde, die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („CySEC"), den Prospekt genehmigt hat, der im Zusammenhang mit der Zulassung der Stammaktien des Unternehmens zum Handel am regulierten Markt der Euronext Paris Stock Exchange erstellt wurde; der Handel wird voraussichtlich bei Börsenbeginn am 24. Juli 2026 aufgenommen. Der Prospekt wird nun über die Autorité des marchés financiers (AMF) nach Frankreich weitergeleitet.

Xryma Plc Announces Approval and Publication of its Prospectus for Admission to Trading on Euronext Paris

Vorbehaltlich der Zustimmung von Euronext Paris zur Zulassung von Xryma Plc zur Notierung werden 110.079.450 Stammaktien in Euro (€) unter dem Tickersymbol „XRY" notiert. Vorbehaltlich der Erfüllung der üblichen Abschlussbedingungen und der endgültigen Genehmigungen wurde der 24. Juli 2026 als voraussichtlicher erster Handelstag an der Euronext Paris festgelegt.

Die Zulassung erfolgt in Form einer technischen (direkten) Notierung. Es werden keine neuen Aktien ausgegeben, keine bestehenden Aktien werden von der Gesellschaft zum Verkauf angeboten, und im Zusammenhang mit der Zulassung wird kein Kapital aufgenommen.

Seit ihrer Gründung hat Xryma Plc eine umfassende, seit sieben Jahren kontinuierlich profitable und regulierte Zahlungsplattform aufgebaut, die Händlern über eine einzige Verbindung hinweg die Annahme, den Transfer und die Abwicklung von Zahlungen über mehrere Zahlungskanäle hinweg vereinfacht. Die erwartete Notierung stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung des Unternehmens dar und spiegelt die Größe wider, die die Xryma Group als infrastrukturorientiertes, reguliertes Banktech-Unternehmen erreicht hat.

Die Xryma Group betreibt ein skalierbares Geschäftsmodell, das im Geschäftsjahr 25 gebührenbasierte, transaktionsgetriebene Umsätze in Höhe von 53,4 Millionen Euro erwirtschaftete (einschließlich sonstiger Erträge). Im gleichen Zeitraum wickelte die Xryma Group ein eigenes Verarbeitungsvolumen von rund 4,0 Milliarden Euro ab, während ihre Tochtergesellschaft für Probanx®-Softwaredienste im Auftrag von Kundenbanken und Finanzinstituten ein SaaS-Volumen von 206,7 Milliarden Euro verarbeitete, das durch Softwarelizenzen und nicht durch regulierte Produkttransaktionsgebühren monetarisiert wurde.

Takis Taoushanis, nicht geschäftsführender Vorstandsvorsitzender von Xryma Plc, sagte:

„Die Genehmigung des Prospekts unseres Unternehmens für die Zulassung zum Handel an der Euronext Paris stellt einen bedeutenden Meilenstein in unserer Unternehmensgeschichte dar. Der Vorstand hat einen strengen Vorbereitungsprozess begleitet, und die Transparenz- und Governance-Standards eines führenden regulierten europäischen Marktes stehen im Einklang mit den Standards, nach denen die Xryma-Gruppe bereits arbeitet."

„Diese Entwicklung wird voraussichtlich unsere Marktposition stärken, den weiteren Ausbau unseres Produktportfolios unterstützen und langfristigen Wert für unsere Kunden, Partner, Mitarbeiter und Aktionäre schaffen. Zudem unterstreicht sie die wachsende Rolle Zyperns als internationaler Wirtschaftsstandort mit globaler Reichweite, gestützt durch ein Ökosystem professioneller Dienstleistungen, das es gut geführten Unternehmen ermöglicht, auf internationalen Märkten tätig zu sein und zu wachsen."

Nikogiannis (John) Karantzis, Group Chief Executive Officer und Geschäftsführer der Xryma Plc, erklärte:

„Xryma Plc wickelt Geldtransfers über Zentralbanken, von Bank zu Bank, über Korrespondenzbanken, das ACH-Netzwerk, E-Geld, Karten, Bargeld und Stablecoin-Kanäle ab. Das Unternehmen löst viele der Herausforderungen der heutigen fragmentierten globalen Zahlungslandschaft. Aufbauend auf einem proprietären, regulierten Full-Stack-Ökosystem, das in den letzten 15 Jahren entwickelt wurde, ist Xryma Plc mehr als nur ein Zahlungsdienstleister. Es hat sich zu einem Unternehmen für tiefgreifende Finanzinfrastruktur entwickelt, das es Unternehmen ermöglicht, weltweit über mehrere Zahlungskanäle auf einer einzigen, einheitlichen Plattform Geld anzunehmen, zu bewegen und abzuwickeln."

„Ich freue mich für das Unternehmen und seine Aktionäre über die bevorstehende Notierung an der Euronext Paris, die zu den fünf weltweit führenden Börsengruppen zählt und als ‚Premiere Exchange' gilt. Diese Zulassung dürfte unser Aktienregister weiter für weitere Finanzinstitute öffnen, die bereits 25 % unseres Registers ausmachen, sowie für gleichgesinnte Technologieinvestoren, die das einzigartige Wertversprechen von Xryma zu schätzen wissen."

Gründe für die Zulassung

Die Zulassung der Aktien von Xryma Plc zum Handel an der Euronext Paris wird voraussichtlich:

  • den Bekanntheitsgrad der Xryma-Gruppe und ihrer Marken steigern
  • die Liquidität der Aktien des Unternehmens im Laufe der Zeit verbessern
  • den Zugang des Unternehmens zu den Kapitalmärkten stärken, um das zukünftige Wachstum zu unterstützen
  • die Transparenz des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften erhöhen und damit neue sowie bestehende Partnerschaften fördern

Die Geschäftsleitung von Xryma Plc bedankt sich bei der CySEC, der AMF, Euronext Paris und allen Beratern, die den grenzüberschreitenden Börsengang unterstützt haben, darunter Aldebaran Advisors (Paris), All Invest Securities (Paris), CDB Global Securities (Nikosia), Morgan Lewis (Paris) und Chrysses Demetriades (Limassol). Die erwartete Notierung schafft einen wichtigen Präzedenzfall für zyprische Unternehmen, die eine ähnliche Notierung am französischen Hauptmarkt anstreben.

Der Prospekt von Xryma Plc kann auf der Investor-Relations-Website der Xryma-Gruppe unter , https://www.xryma.com/investors und eingesehen werden.

Informationen zu Xryma Plc

Xryma Plc [Euronext Paris: XRY] ist eine regulierte europäische Bank-Tech-Gruppe, die über ihre Tochtergesellschaft Probanx® Bankentechnologie entwickelt und digitale Zahlungsdienste betreibt, die auf einer direkten Abwicklung durch die Zentralbank basieren. Xryma ist einer der ersten Nicht-Bank-Teilnehmer, die berechtigt sind, eine direkte Anbindung an die T2-RTGS- und TIPS-Plattformen des Eurosystems herzustellen. Das Unternehmen verfügt sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich über Zulassungen als E-Geld-Institut (EMI) und bietet Unternehmenskonten in mehreren Währungen an. Sein Open-Banking-Dienst PaidBy® bietet einen der weltweit ersten grenzüberschreitenden, kontobasierten Dienste mit dynamischer Währungsumrechnung für Händler, mit sofortigen lokalen Zahlungen und Abwicklung am nächsten Werktag in Haupt- und exotischen Währungen. Xryma ist zudem der Emittent des in Kürze erscheinenden E-Geld-Tokens XrymaCoin (XREUR).

Ansprechpartner für Investor Relations

Théo Martin

xryma@newcap.eu

+33 1 44 71 94 94

NewCap Investor Relations



Es folgt die offizielle gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Prospekts

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NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES IST UNTERSAGT, DIESE MITTEILUNG DIREKT ODER INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, IN EINER RECHTSORDNUNG ZU VERÖFFENTLICHEN, ZU VERBREITEN ODER IN UMLAUF ZU BRINGEN, WENN DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG VERSTÖSST.



Nikosia, 15. Juli 2026

BEKANNTMACHUNG:

Genehmigung und Veröffentlichung des Prospekts der XRYMA PLC für die Zulassung aller Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 0,07 € im Kapital der XRYMA PLC zum Handel an der Euronext Paris

XRYMA PLC (das „Unternehmen") gibt bekannt, dass am 14. Juli 2026 die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die „CySEC") den Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt") bezüglich der Zulassung der Stammaktien der Gesellschaft (die „Aktien") zum Handel auf dem regulierten Markt der Euronext Paris genehmigt hat, wobei der Handel auf unbedingter Basis derzeit voraussichtlich am Freitag, dem 24. Juli 2026 [vorläufig], beginnen wird.

Der von der CySEC genehmigte Prospekt wird der Öffentlichkeit kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung stehen auf:

Die Zulassung der Aktien zum Handel an der Euronext Paris steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft eine Genehmigung der Euronext Paris erhält.

Voraussichtlicher Zeitplan der wichtigsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel

Der nachstehende Zeitplan ist vorläufig und kann angepasst werden, einschließlich einer möglichen Vorverlegung oder Verlängerung:

Genehmigung und Veröffentlichung des Prospekts: 14. Juli 2026

Voraussichtlicher Beginn des Handels mit den Aktien an der Euronext Paris, sofern die Zulassung genehmigt wird: 24. Juli 2026 [vorläufig]

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Für weitere Informationen können sich Anleger an Werktagen und zu den Geschäftszeiten an folgende Ansprechpartner wenden:

Medienkontakt:

PR- und Medienteam

E-Mail: media@xryma.com

Tel.: +357-22015740

Investor Relations:

Investor-Relations-Team

E-Mail: investors@xryma.com

Tel.: +357-22015740

Der Prospekt wurde in Form eines einzigen Dokuments im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Prospektverordnung") erstellt und auf der Grundlage von Anhang 1 und Anhang 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Prospektverordnung hinsichtlich des Formats, des Inhalts, der Prüfung und der Genehmigung des Prospekts, der bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2004/809 sowie der zyprischen Gesetze über öffentliche Angebote und Prospekte von 2005 bis 2019, soweit diese nach Inkrafttreten der Prospektverordnung weiterhin gültig sind.

Die Gesellschaft hat die CySEC gebeten, den genehmigten Prospekt gemäß der Prospektverordnung an die Autorité des marchés financiers zu übermitteln.

Dieser Prospekt wurde von der CySEC in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde in Zypern im Sinne der Prospektverordnung genehmigt. Die CySEC genehmigt diesen Prospekt lediglich, da er den von der Prospektverordnung vorgeschriebenen Standards hinsichtlich Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz entspricht. Diese Genehmigung ist nicht als Bewertung der Qualität der Aktien oder der Gesellschaft anzusehen. Anleger sollten die Eignung einer Anlage in die Aktien selbst beurteilen und den Prospekt sorgfältig prüfen, bevor sie eine Anlageentscheidung in Bezug auf die Aktien treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen, die mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbunden sind, vollständig zu verstehen.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBUNG IM SINNE DER PROSPEKT-VERORDNUNG, UND ANLEGER SOLLTEN KEINE ANLAGEENTSCHEIDUNGEN BEZÜGLICH DER HIERIN GENANNTEN AKTIEN AUF DER GRUNDLAGE DIESER WERBUNG TREFFEN.

Xryma Logo

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Zuwanderung, Wohnungsnot, Arbeitskräfte: Schweiz stimmt über Bevölkerungslimit ab

15.06.2026

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.

Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.

Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.

Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.

Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.