
Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.
Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.

Die Debatte über steigende Mieten und Wohnungsnot entwickelt sich in der Schweiz zu einem der dominierenden innenpolitischen Konfliktfelder. In der SRF-«Arena» unter dem Titel «Miet-Irrsinn» prallten Vertreterinnen und Vertreter von SP, SVP, Mitte und Grünen aufeinander – und stritten nicht nur über Zahlen und Instrumente, sondern auch über die grundsätzliche Frage, was den Druck auf dem Mietmarkt überhaupt treibt. Im Zentrum standen die Rolle der Zuwanderung, die Bautätigkeit, die Renditebegrenzung im Mietrecht sowie der Umgang mit mutmasslich überhöhten Mieten.
Die Ausgangslage ist angespannt. In der Schweiz wohnen rund 60 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Gemäss einem Mietbarometer, das im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbandes erstellt wurde, geben rund 40 Prozent der Haushalte mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aus. Damit steigen die Wohnkosten schneller als die Reallöhne; ein immer grösserer Anteil des Budgets fliesst in die Miete. Gleichzeitig sinkt der Anteil leerstehender Wohnungen: Per 1. Juni 2025 waren landesweit weniger als 50'000 Wohnungen unvermietet – statistisch steht nur noch etwa eine von 100 Wohnungen leer. Fällt die Leerwohnungsziffer unter ein Prozent, gilt dies offiziell als Wohnungsnot; diese Schwelle ist derzeit bereits in zahlreichen Kantonen unterschritten.
SVP-Nationalrat Manfred Bühler führt den Engpass vor allem auf die Zuwanderung zurück. Die Migrationspolitik sei der «Haupttreiber für die Nachfrage», argumentierte er in der Sendung. Würde die Nettozuwanderung auf 20'000 Personen pro Jahr reduziert, liesse der Druck auf dem Mietmarkt rasch nach, so seine These. Mitte-Politikerin Tina Deplazes dagegen verweist auf ein ganzes Bündel struktureller Faktoren: Individualisierung, mehr Ein- und Zweipersonenhaushalte, ein generell gestiegener Wohnraumbedarf sowie die Alterung der Gesellschaft. Zuwanderung erhöhe zwar ebenfalls die Nachfrage und damit die Preise, es handle sich dabei aber um Personen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt würden.
SP-Nationalrätin Jacqueline Badran und Grünen-Nationalrat Michael Töngi legten den Fokus stärker auf die Angebots- und Regulierungsseite. Deplazes macht ein zu tiefes Bautempo für die Knappheit verantwortlich, während Töngi die mangelnde Durchsetzung des Mietrechts kritisiert und eine periodische Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fordert. Badran wiederum sieht «illegale» Mietüberhöhungen als zentrales Problem und verweist auf den im Schweizer Mietrecht verankerten Rendite-Deckel. Nur in einer «unkontrollierten Immobilienwirtschaft» könnten Vermieter Preise nach oben durchsetzen, etwa wenn Gutverdienende aus dem Ausland ohne Weiteres 7'000 Franken für eine Vierzimmerwohnung bezahlten. Würden die Renditebegrenzungen konsequent durchgesetzt, hätte die Zuwanderung auf die Miethöhen keinen Effekt, hält sie dagegen. Die konträren Lesarten – Nachfragebremsen durch Migrationspolitik auf der einen, striktere Regulierung und mehr Bauaktivität auf der anderen Seite – zeigen, wie weit der politische Konsens bei der Suche nach Antworten auf den «Miet-Irrsinn» derzeit entfernt ist.