Marinomed sichert sich frisches Kapital und übertrifft eigenes Platzierungsziel

14.04.2026


Die österreichische Marinomed Biotech AG hat ihre angekündigte Barkapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen und damit ihre kurzfristige Finanzierung gesichert. Insgesamt platzierte das in Korneuburg ansässige Unternehmen 159.039 neue Aktien und erzielte einen Bruttoemissionserlös von rund 2,23 Millionen Euro. Das ursprünglich kommunizierte Ziel von mindestens 2 Millionen Euro wurde damit übertroffen.

Von den neuen Papieren wurden 33.322 Aktien im Rahmen eines Bezugsangebots von bestehenden Aktionären über Bezugsrechte gezeichnet. Die nicht bezogenen Aktien platzierte Marinomed anschließend in einer prospektfreien Privatplatzierung bei Investoren zu einem Bezugspreis von 14 Euro je Aktie. Auf diesem Weg konnten weitere 125.717 Aktien am Markt untergebracht werden.

CEO Andreas Grassauer wertete den Platzierungserfolg als Vertrauensbeweis der Investoren. Die Kapitalmaßnahme sichere die finanzielle Grundlage, um die geplanten Meilensteine zu erreichen, und decke den erwarteten Liquiditätsbedarf, sagte er laut Unternehmensmitteilung. Zugleich stärke die zusätzliche Eigenkapitalbasis die Position des Biotech-Unternehmens in den laufenden Verhandlungen zur Vermarktung der Leitprodukte Budesolv und Tacrosolv.

Die neuen Aktien werden unter der bestehenden ISIN ATMARINOMED6 an der Wiener Börse gehandelt. Am Sekundärmarkt reagierte die Aktie positiv auf die Nachrichtenlage: Zum Zeitpunkt der Meldung wurde das Papier auf der Handelsplattform Lang & Schwarz mit einem Plus von 4,62 % bei 13,60 Euro taxiert.

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EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.