Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

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Sechs Schweizer Banken starten Sandbox für regulierten Franken‑Stablecoin

09.04.2026


Ein Konsortium von sechs Schweizer Finanzinstituten bereitet den bislang koordiniertesten Testlauf für einen an den Franken gekoppelten Stablecoin im Land vor. Unter Führung der UBS starten UBS, PostFinance, Sygnum, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Banque Cantonale Vaudoise (BCV) gemeinsam mit Swiss Stablecoin AG eine digitale Sandbox, in der mögliche Anwendungsfälle eines regulierten Schweizer‑Franken‑Stablecoins unter Realbedingungen, aber mit klar definierten Grenzen, erprobt werden sollen.

Die Partner richten dafür eine sogenannte „Secure Digital Live Environment“ ein – eine geschützte Testumgebung, in der ausgewählte Zahlungsszenarien über Blockchain‑Infrastruktur simuliert werden. Im Fokus steht, wie sich ein an den Franken gebundener Stablecoin technisch und prozessual in bestehende Abwicklungs- und Zahlungssysteme integrieren lässt. Transaktionsvolumen, Teilnehmerkreis und Use Cases werden dabei bewusst begrenzt, um Risiken zu kontrollieren und regulatorische Anforderungen berücksichtigen zu können.

Ausgangspunkt der Initiative ist eine Marktlücke: In der Schweiz gibt es bislang keinen breit genutzten, regulierten Stablecoin, der direkt an den Schweizer Franken gekoppelt ist. Das Projekt soll klären, ob und in welcher Form ein solcher Token zur Effizienzsteigerung im Zahlungsverkehr, zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte oder für andere blockchainbasierte Anwendungen taugt. Die beteiligten Institute positionieren die Sandbox ausdrücklich als offene Infrastruktur – weitere Banken und Unternehmen können sich anschließen, um zusätzliche Perspektiven und Anwendungsfälle einzubringen.

Der Testbetrieb ist bis 2026 angelegt und reiht sich in eine breitere globale Entwicklung ein. Weltweit experimentieren Banken mit Stablecoins, die als Kryptowährungen mit stabilem Wertversprechen auf Basis traditioneller Währungen gelten. Für etablierte Institute können solche Tokens sowohl Konkurrenz als auch Chance sein: Einerseits entstehen neue Anbieter im Zahlungsverkehr, andererseits bietet die Technologie die Möglichkeit, eigene Prozesse zu modernisieren und tokenisierte Finanzprodukte anzubieten. Mit der gemeinsamen Sandbox will der Schweizer Bankenverbund ausloten, welche Rolle ein Franken‑Stablecoin künftig im digitalen Geld- und Finanzökosystem des Landes spielen könnte.