
Wenige Stunden vor dem offiziellen Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 geraten die Vereinigten Staaten als Gastgeberland wegen ihrer Migrations- und Einreisepolitik unter wachsenden internationalen Druck. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, rief Washington dazu auf, die Umsetzung seiner migrationspolitischen Vorgaben „in der Tiefe“ zu überprüfen. Anlass sind eine Reihe von Zwischenfällen rund um die Anreise von Spielern und Delegationen, die die Debatte über die Vereinbarkeit der US-Praxis mit internationalen Menschenrechtsstandards neu entfacht haben.
Besonders kritisiert werden administrative Hürden und Pannen bei der Einreise, von denen laut Türk auch offizielle Delegationen betroffen waren. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Probleme beim Zugang zu Visa und Kontrollen bei der Ankunft genannt; ein Fokus liegt auf den Schwierigkeiten, mit denen Vertreter des Iran konfrontiert gewesen sein sollen. Für den Menschenrechtschef der Vereinten Nationen steht dabei weniger die grundsätzliche Souveränität der USA in Migrationsfragen im Zentrum, als vielmehr die Art und Weise, wie diese Politik angewendet wird und welche Folgen sie für die „Menschenrechte und die menschliche Würde“ hat.
Türk appellierte in einer Pressekonferenz in Genf an die US-Regierung, gerade mit Blick auf die Weltmeisterschaft die bestehenden Verfahren zu überdenken. Die aktuell vorherrschenden Politiken müssten so angepasst werden, dass sie den Anforderungen eines globalen Sportereignisses besser gerecht werden, sagte er sinngemäß. Die Erwartung der UN-Seite: Ein Regime, das einerseits die Sicherheitsinteressen des Gastgeberlandes wahrt, andererseits aber die Bewegungsfreiheit von Spielern, Funktionären und Fans nicht unnötig einschränkt oder zu demütigenden Situationen führt.
Der Weltverband FIFA versucht derweil, Distanz zur Auseinandersetzung zu halten und verweist auf die Zuständigkeit des Gastgeberstaates. Man greife nicht in Einwanderungsverfahren oder Visa-Entscheidungen des Austragungslandes ein, betont die Organisation. Dennoch wächst die Sorge, dass ungeklärte Fragen im Grenz- und Visaregime weitere Reibungsverluste produzieren und damit den Ablauf des Turniers stören könnten. Sollten die kritisierten Punkte nicht rasch adressiert werden, drohen die organisatorischen Probleme, die Erzählung der WM schon vor dem ersten Anpfiff zu überlagern.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.