
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat die jüngsten Drohungen von US-Präsident Donald Trump gegen den Iran scharf kritisiert und vor möglichen schweren Verstößen gegen das Völkerrecht gewarnt. Besonders empört zeigte sich der österreichische Diplomat über Ankündigungen, eine ganze Zivilisation auszulöschen und zivile Infrastruktur ins Visier zu nehmen. „Das ist widerlich“, sagte Türk in Genf mit Blick auf die entsprechenden Aussagen Trumps.
Nach Einschätzung des Hochkommissars käme die Umsetzung solcher Drohungen schwersten Völkerrechtsverbrechen gleich. Zwar nannte Türk den US-Präsidenten in seiner formellen Stellungnahme nicht explizit, die Zielrichtung seiner Kritik war jedoch deutlich. Angriffe auf zivile Infrastruktur und breit angelegte Gewalt gegen die Zivilbevölkerung gelten im internationalen Recht als besonders gravierende Verstöße, etwa im Rahmen der Genfer Konventionen.
Türk beließ es nicht bei der Kritik an der US-Regierung. Er verurteilte eine „Flut hetzerischer Rhetorik“ aller an dem Konflikt beteiligten Akteure in den vergangenen Wochen. Solche Aussagen erhöhten das Risiko einer weiteren Eskalation im Nahen und Mittleren Osten und könnten zu einer Verrohung der Kriegsführung beitragen, warnte der Hochkommissar. Die politische und militärische Zuspitzung in der Region schüre nach seiner Darstellung die Gefahr, dass rote Linien des humanitären Völkerrechts überschritten werden.
Der UN-Menschenrechtschef forderte einen sofortigen Stopp von Drohungen gegen Zivilisten und appellierte an die internationale Gemeinschaft, verstärkt auf Deeskalation hinzuwirken. Nötig seien koordinierte diplomatische Anstrengungen, um die Lage in der Region zu stabilisieren und eine weitere Verschärfung der Spannungen zwischen Washington und Teheran zu verhindern. Der Schutz der Zivilbevölkerung müsse in allen Überlegungen und Entscheidungen oberste Priorität haben, betonte Türk.