Der abtretende Staatsrechtsprofessor Markus Müller warnt vor einer Entwicklung hin zu einer sogenannten „Scheindemokratie“. In einem Interview mit der «Berner Zeitung» forderte er, die Demokratie zu überdenken, da aktuelle Abstimmungsbüchlein teilweise so verfasst seien, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten beim Verständnis hätten. Müller plädiert daher dafür, dass „leichte Sprache“ zum Standard werden müsste, um die Teilhabe der Bürger zu sichern.
Die Vorlagen für die Abstimmungen am 29. November illustrieren diese Problematik. So beansprucht der Bundesrat für die Erläuterungen zur 13. AHV-Rente 15 Seiten, wobei sich Informationen mehrfach wiederholen. Beispielsweise wird auf den Seiten 4, 14 und 22 wiederholt, dass die Rente 2026 über 4 Milliarden und später über 5 Milliarden Franken kosten wird. Auch die Angabe, dass der Bund „gut ein Fünftel“ bzw. „gut 20 Prozent“ übernimmt, erscheint dreimal.
Auch auf kommunaler Ebene zeigt sich ein ähnliches Bild, wie am Beispiel der Stadt Bern deutlich wird. Dort erhielten Stimmberechtigte ein 44-seitiges Heft für lediglich zwei Vorlagen. In der Überbauungsordnung für die Riedbachstrasse 8, 9, 10 und 12 werden Fachbegriffe wie „Verwaltungsvermögen“, „Finanzvermögen“ oder „Retentionsvolumen“ verwendet, die für Laien schwer verständlich sind. Zudem wird die Adresse der betroffenen Gebäude neunmal im Text wiederholt.
Kritisch betrachtet wird zudem die Erfolgsbilanz der Stadtregierung Bern, die seit über 14 Jahren keine Abstimmung mehr verloren hat. Es stellt sich die Frage, ob dies auf herausragende Arbeit oder auf ein mangelndes Verständnis der Stimmberechtigten zurückzuführen ist, die Vorlagen lediglich abnicken. Weiterhin werden die Unternehmenssteuerreform und die F-35-Beschaffung als Beispiele genannt, bei denen Stimmberechtigte möglicherweise in die Irre geführt wurden.
Zusätzlich zu der komplexen Sprache finden sich in den Unterlagen der Stadt Bern teilweise irreführende Angaben. In der Botschaft zur „Band“-Genossenschaft heißt es, sie erhalte von der Stadt Bern einen reduzierten Baurechtszins, weil sie nicht gewinnorientiert sei. Tatsächlich verhält es sich jedoch umgekehrt: Die Genossenschaft zahlt den reduzierten Zins aufgrund ihrer Nicht-Gewinnorientierung.


